Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 20 Seiten
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1 Gegenstand der Vernehmlassung
Bei der Buchung eines Flugtickets werden verschiedene Daten von den Passagieren erhoben. Dieser Flugpassagierdatensatz, international bekannt als Passenger Name Record (PNR), enthält neben dem Namen und der Anschrift eines Flugpassagiers auch Angaben zum Gepäck und zu den Zahlungsmodalitäten. Viele Staaten haben das Potential von PNR erkannt und nutzen die Daten seit Jahren als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus und anderer schwerer Straftaten. Auch die Schweiz soll die Möglichkeit erhalten, PNR zu nutzen. Das Flugpassagierdatengesetz stellt die nötige gesetzliche Grundlage dar. Mit der Bearbeitung der Flugpassagierdaten setzt die Schweiz ein Zeichen für mehr Sicherheit und entspricht damit gleichzeitig internationalen Verpflichtungen.
2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Das EJPD hat zum Vorentwurf des FPG vom 13. April 2022 bis am 31. Juli 2022 eine Vernehmlassung nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VlG)1 durchgeführt. Vorliegend wird das Vernehmlassungsergebnis zusammengefasst.
Stellung genommen haben 56 Vernehmlassungsteilnehmer und –teilnehmerinnen:
Kantone 25 (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH)
Parteien 6 (Die Mitte, FDP, GRÜNE, SP, SVP, Piratenpartei)
Gesamtschweizerische Dachverbände 2 (SGB, economiesuisse)
der Gemeinden, Städte und der
Wirtschaft
Weitere interessierte Organisationen und 14 (Aerosuisse, AlgorithmWatch, BVGer, Digit. Institutionen Gesellschaft, easyjet, Flughafen ZH, KKJPD, KKPKS, privatim, SAV, SSK, STV, SWISS, VSF)
Private 2 (R.S., Law_firm)
Expliziter Verzicht 7 (UR, BA, BGer, BStGer, "SAV", SGV, SKG) auf eine Stellungnahme
Beim vorliegenden Vernehmlassungsbericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Der Bericht weist aus, welche Bestimmungen positiv oder negativ aufgenommen und ob Änderungsvorschläge eingebracht worden sind. Bei Vernehmlassungsteilnehmenden (nachfolgend: Teilnehmende), die - ohne exlizite Zustimmung oder Ablehnung der Vorlage - lediglich zu einzelnen Bestimmungen des VE-FPG Stellung genommen haben, wird davon ausgegangen, dass sie den Vorentwurf generell akzeptieren und ihre Kritik oder Anpassungswünsche sich nur auf die diejenigen Bestimmungen beziehen, die