Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 20 Seiten

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Auch SO äussert sich positiv zur personellen Beteiligung und verweist auf die bereits heute bekannte Entsendungsverpflichtung sowie die Implementierung der Datenbearbeitung in die kantonale Polizeitätigkeit, welche im Rahmen der anstehenden Bestandsplanung zu berücksichtigen sei. Diesem Zusatzaufwand für die Kantone sei der Nutzen gegenüberzustellen. BE äussert seine Bereitschaft zur personellen Beteiligung an der bei fedpol angesiedelten Stelle PIU sowie zur Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung, auch wenn der tatsächliche operative Aufwand für den Kanton Bern noch nicht beziffert werden könne.

ZG weist darauf hin, dass in Bezug auf die Inkraftsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen sei, dass den Kantonen genügend Zeit für die Budgetierung der entsprechenden Stellen zur Verfügung gestellt werden müsse.

BL lehnt eine hälftige personelle Beteiligung der Kantone an der neuen Bundesstelle ab. Zumal der erläuternde Bericht bloss rudimentäre Hinweise zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone enthalte. Aufgrund der jetzigen Angaben könne der einzelne Kanton kaum abschätzen, welche Kosten auf ihn zukommen würden. Die Angaben zu den finanziellen Konsequenzen für die Kantone müssten entsprechend ergänzt und konkretisiert werden.

Auch FR bemängelt den Beteiligungsschlüssel und geht davon aus, dass eine personelle Beteiligung seinerseits nicht möglich sein wird.

TI, NE, VD und VS hinterfragen ebenfalls den gewählten Verteilschlüssel, da er die Kantone übermässig belaste.

NE verlangt, dass die tatsächliche Nutzung von PNR durch die jeweiligen kantonalen Behörden beim Verteilschlüssel berücksichtigt werde und erachtet einen einjährigen Einsatz des Personals als zu kurz. Schliesslich wird als wichtig erachtet, dass alle betroffenen Behörden und Einheiten in PNR repräsentiert sind.

JU spricht sich für einen Verteilschlüssel aus, wonach 1/3 des Personals von den Kantonen entsendet wird und 2/3 vom Bund.

AI macht darauf aufmerksam, aufgrund der Grösse der Kantonspolizei AI könne kein Personal für den Einsatz bei der PIU zur Verfügung gestellt werden.

AR, GR, SH und TG sprechen sich dafür aus, dass die Kosten für die Mitarbeitenden vollumfänglich vom Bund übernommen werden, analog den Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD) in Genf und Chiasso. Nur so sei es insbesondere den kleineren Kantonen bzw. der Polizei möglich, Personal für diese Bundesaufgaben entsenden zu können. Artikel 20 Absatz 4 VE-FPG sei entsprechend anzupassen.

Gemäss GL, NW und SZ sei zentral, dass die Kantone bei den weiteren Planungsarbeiten und insbesondere bei der Erarbeitung der konkreten Organisationsstruktur von Beginn weg miteinbezogen würden. Aus Sicht SZ sei zudem der - trotz Automatisierung erstaunlich hohe - Personalansatz kritisch zu prüfen.

Gemäss GE gilt es aufmerksam zu verfolgen, welche Auswirkungen die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen sowie der definierte Standort der PIU in Fällen hat, welche in die kantonale Zuständigkeit fallen.

GE moniert im Übrigen, dass aus dem erläuternden Bericht nicht hervorgeht, ob auch dezentrale PIUs an den wichtigsten Flughäfen vorgesehen sind.

VSPB unterstützt eine hälftige personelle Beteiligung durch die Kantone - aufgrund der knappen Ressourcen in den kantonalen Polizeikorps - nur, wenn neues Personal rekrutiert werde.

Die Piratenpartei stellt sich die Frage, weshalb die Kantone nicht einfach die Kosten übernehmen, anstatt die Hälfte der Mitarbeitenden zu stellen. R.S. hält fest, man wolle komplizierte Prozesse einführen.