Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/98: Genehmigung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens · 19 Seiten

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1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zum Vorentwurf zur Genehmigung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen (im Folgenden HGvÜ) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 30. März 2022 eröffnet und endete am 7. Juli 2022. Die Vernehmlassungsadressaten wurden eingeladen, sich zu den Ausführungen des erläuternden Berichts und insbesondere zur Frage zu äussern, ob die Schweiz in Bezug auf das HGvÜ Vorbehalte anbringen oder Erklärungen abgeben soll.

Insgesamt sind 46 Rückmeldungen eingegangen, darunter diejenigen von 26 Kantonen, 17 Organisationen (davon 4 Universitäten) und 3 politischen Parteien. Ein Verzeichnis der Kantone, Parteien und Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.

2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Das HGvÜ regelt die internationale Zuständigkeit von Gerichten in Zivil- und Handelssachen sowie die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen, wenn Parteien für einen Rechtsstreit die Gerichte eines bestimmten Vertragsstaates gewählt haben. Es ist seit 2015 in Kraft und gilt heute in der EU, Mexiko, Singapur, Montenegro sowie im Vereinigten Königreich.

Weitere Staaten (u. a. USA, China, Israel) haben das Übereinkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

In seiner Botschaft vom 26. Februar 2020 zur Änderung der Zivilprozessordnung kündigte der Bundesrat an, dass in Zukunft auch die Ratifikation des HGvÜ durch die Schweiz zu prüfen sein werde, damit «der exzellente Ruf der Schweiz als neutraler und kompetenter ‹Rechtshub› weiter stimuliert werden» und «ein sinnvoller Beitrag zum Justizdienstleistungsplatz Schweiz geleistet werden» könne.1

Vor diesem Hintergrund reichte die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am

12. April 2021 die Motion 21.3455 «Schweiz als internationalen Gerichtsstandort weiter stärken» ein, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Genehmigung des HGvÜ vorzulegen. Der Bundesrat beantragte am 26. Mai 2021 die Annahme der Motion. Am 16. Juni 2021 wurde sie vom Ständerat und am 6. Dezember 2021 vom Nationalrat angenommen.

3 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

3.1 Grundsätzliche Zustimmung oder Ablehnung

Die Mehrheit der Teilnehmer2 äusserte sich positiv zur Vorlage zur Genehmigung des HGvÜ.

1 BBl 2020 2697 Ziff. 4.1.6

2 AG, S. 1; AI, S. 1; AR, S. 1; BE, S. 1; BL, S. 1; BS, S. 1; FR, S. 1; GE, S. 1; GL, S. 1; GR, S. 1; JU, S. 1; LU, S. 1; NE, S. 1; NW, S. 1; OW, S. 1; SG, S. 1; SO, S. 1; SZ, S. 1; TG, S. 1; TI, S. 2; UR, S. 1; VD, S. 2; VS, S. 1; ZH, S. 1; Chambre de commerce, d'industrie et des services de Genève, S. 2; economiesuisse, S. 1; Handelsgericht Bern; ODAGE, S. 1; SGB, S. 1; SGV, S. 1; SwissHoldings, S. 1; Uni BE, S. 1; Uni GE, S. 1; Unil, S. 1; Uni LU, S. 1; FDP, S. 1; SPS, S. 1; SVP, S. 1.