Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 20 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: 231.1-4908/3/5
5.3.4 Weiterführung der bisherigen Praxis (Variante 3)
6 Kantone181, eine Partei182 und eine Organisation183 wollen mit der dritten vorgeschlagenen Variante an der bisherigen Praxis zum Allianznamen festhalten. Teilweise wird dies damit begründet, dass die Fortsetzung der geltenden Praxis dem Paar die grösstmögliche Freiheit lasse.184 Ein Kanton185 lehnt die dritte Variante explizit ab.
6 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer, und nach Kenntnisnahme durch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats der Ergebnisbericht, öffentlich zugänglich. Diese Dokumente werden in elektronischer Form veröffentlicht. Die Stellungnahmen können auch beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.
181 BE, S. 2; NW, S. 2; TG, S. 2; VD, S. 3; VS, S. 2; ZG, S. 1 f.
182 SP, S. 3.
183 UNIL, S. 1.
184 VD, S. 3, ähnlich auch SP, S. 3.
185 BS, S. 2.