Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 20 Seiten
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Aktenzeichen: 231.1-4908/3/5
• Ein Kanton73 fordert die Möglichkeit, gegen eine Gebühr zu einem späteren Zeitpunkt einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen, wenn die Ehegatten dies bei der Eheschliessung nicht gemacht haben. In die gleiche Richtung geht die Forderung zweier Kantone74, die spätere Anpassung der Namensführung an die Lebenssituation zu ermöglichen.
• Eine Partei75 sieht zusätzlich Handlungsbedarf bei der Namensführung von Konkubinatspaaren, mit dem Ziel, dass auch bei unverheirateten Eltern beide Elternteile den gleichen Namen wie die Kinder tragen könnten.76
• Eine Organisation77 regt die Abschaffung des gemeinsamen Familiennamens nach Artikel 160 Absatz 2 ZGB an, um die namensrechtliche Stellung der Frauen zu stärken.
• Die Passage im erläuternden Bericht, in der festgehalten wird, dass die Wiederannahme des Ledignamens während des Ehevorbereitungsverfahrens gebührenfrei sein soll, wird von einem Kanton kritisiert.78
• Teilweise wird auf einzelne Unstimmigkeiten des erläuternden Berichts zum Vorentwurf aufmerksam gemacht sowie redaktionelle Anpassungen vorgeschlagen.79
5 Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Varianten
Im folgenden Kapitel werden die Bemerkungen zu den beiden im Vorentwurf präsentierten Lösungen dargestellt sowie die Stellungnahmen zur Zukunft des Allianznamens aufgezeigt.
5.1 Kleine Lösung
5.1.1 Zustimmung/Ablehnung
3 Kantone80, eine Partei81 und 4 Organisationen82 stimmen der Einführung der kleinen Lösung zu. Demgegenüber lehnen 10 Kantone83, eine Partei84 und 7 Organisationen85 die kleine Lösung ab.
Als Argumente dafür wurden genannt:
• Die kleine Lösung sei einfach, klar verständlich, einheitlich, übersichtlich und nachhaltig.86
73 NW, S. 2.
74 SZ, S. 2; ZH, S. 1.
75 FDP, S. 1 f.
76 FDP, S. 2 (mit weiteren Hinweisen).
77 EKF, S. 2.
78 GE, S. 2.
79 GE, S. 3; VD, S. 3; UNIGE, S. 3 ff.
80 BL, S. 1; NE, S. 1 f.; SH, S. 1.
81 Die Mitte, S. 1.
82 FIDS, S. 1; SVBK, S. 1; SVF, S. 1; UNIL, S. 1.
83 AI, S. 1; AR, S. 1; BS, S. 1; GE, S. 2; GR, S. 1; LU, S. 1 f.; NW, S. 2; SG, S. 1; SZ, S. 1; TG, S. 1.
84 FDP, S. 2 (dbzgl. eher ablehnend).
85 EFS, S. 1; KAZ, S. 1; SKF, S. 1; SKG, S. 2 f.; SVZ, S. 2; UNIGE, S. 4, VSED, S. 1.
86 BL, S. 1; NE, S. 1; Die Mitte, S. 1; FIDS, S. 1, UNIL, S. 1.