Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 20 Seiten

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Aktenzeichen: 231.1-4908/3/5

• Die Verlobten hätten Schwierigkeiten bei der Bestimmung ihrer zukünftigen Namensführung.141

• Der Umstand, dass ein Kind als einziges Familienmitglied den Ledignamen eines Elternteils tragen könnte bzw. müsste, wenn sich beide Eltern für einen Doppelnamen entschieden.142

5.2.2 Erweiterungen

Im Rahmen der grossen Lösung wurden verschiedene Erweiterungs- und Änderungsvorschläge geäussert.

• 5 Kantone143 und eine Organisation144 wünschen sich, dass die grosse Lösung noch liberaler ausgestaltet würde oder äussern diesbezügliche Vorschläge. Eine Organisation145 befürwortet eine Erweiterung der grossen Lösung ebenfalls, wenn der Vorentwurf nicht umfassend überarbeitet werde.

• Bei der Zusammensetzung des Doppelnamens wird teilweise die freie Kombinierbarkeit der Namen gefordert.146 In diesem Zusammenhang wurde Kritik an der unterschiedlichen Reihenfolge der Doppelnamen, wie sie in Artikel 160 Absatz 4 ZGB des Vorentwurfs vorgesehen ist, je nachdem ob der bisherige Name behalten oder ein gemeinsamer Familienname bestimmt wird, geübt.147

• Teilweise wird gewünscht, dass neben dem bisherigen Namen auch stets der Ledigname angefügt werden könne.148

• Zusätzlich zum Ledignamen sollte auch der bisherige Name einer oder eines Verlobten als gemeinsamer Familienname wählbar sein.149

5.2.3 Einschränkungen

Im Rahmen der grossen Lösung wurde verschiedentlich angeregt, diese einzuschränken:

• 6 Kantone150, eine Partei151 und 3 Organisationen152, welche die grosse Lösung an sich begrüssen, verlangen, dass diese eingeschränkt werde oder äussern diesbezügliche Vorschläge. Es besteht unter anderem die Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung zu kompliziert und die Wahlmöglichkeiten für die Verlobten unverständlich seien.153

141 FR, S. 2; GE, S. 2; NE, S. 1.

142 AI, S. 1; FIDS, S. 1.

143 AG, S. 2; BE, S. 1 f.; TG, S. 2; TI, S. 2; VD, S. 1.

144 UNIGE, S. 6.

145 SVZ, S. 2.

146 AG, S. 2; TG, S. 2; SVZ, S. 3; UNIGE, S. 6.

147 UNIGE, S. 4 f.

148 BE, S. 1.

149 SVZ, S. 2.

150 AI, S. 1; FR, S. 2; GE, S. 1 f.; TG, S. 2 (unterstützt grosse Lösung an sich nicht); TI, S. 1 f.; ZG, S. 2.

151 FDP, S. 2.

152 EFS, S. 2; SKF, S. 2; SVZ, S. 2 f.

153 FR, S. 2. FDP, S. 1.