Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/41: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Doppelname bei der Eheschliessung) · 20 Seiten
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Aktenzeichen: 231.1-4908/3/5
Zusammenfassung
Mit dem Vorentwurf wurden zwei Varianten zur Diskussion gestellt: die kleine und die grosse Lösung. Die kleine Lösung deckt sich weitestgehend mit der Regelung des Doppelnamens vor dem 01.01.2013, mit der grossen Lösung wäre es beiden Ehegatten möglich, einen Doppelnamen zu führen, und dessen Bildung wäre weniger engen Regeln unterworfen. Im Zusammenhang mit der grossen Lösung nahmen die Vernehmlassungsteilnehmer auch Stellung dazu, ob der bislang nur auf Gewohnheitsrecht beruhende Allianzname ausdrücklich im Gesetz geregelt werden soll.
Die grundsätzliche Wiedereinführung des Doppelnamens wurde von einer klaren Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmern unterstützt. Die beiden vorgeschlagenen Lösungen wurden allerdings unterschiedlich aufgenommen: Die grosse Lösung hat insgesamt mehr Unterstützung als die kleine Lösung erhalten. Teilweise wurde die grosse Lösung auch abgelehnt oder es wurden Anpassungen – im Sinne einer Liberalisierung oder einer eingeschränkteren Regelung
– gefordert. Fast die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmer bedauert ausserdem, dass die Revision keine Auswirkungen auf die Namensführung der Kinder haben soll.
Beim Allianznamen sprechen sich etwa gleich viele Stellungnahmen für die erste Variante, mit welcher nur noch der amtliche Name im Ausweis geführt werden dürfte, wie für die dritte Variante, mit welcher die aktuelle gewohnheitsrechtliche Regelung des Allianznamens beibehalten werden könnte, aus.
1 Im Allgemeinen
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat wurde vom 17. Juni bis am 08. Oktober 2022 durchgeführt. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die weiteren interessierten Kreise.
Die 45 eingegangenen Stellungnahmen können auf der Publikationsplattform des Bundesrechts1 eingesehen werden. Sie verteilen sich wie folgt:
• Kantone: 26;
• in der Bundesversammlung vertretene Parteien: 4;
• Organisationen: 13;
• Privatpersonen: 2.
4 Organisationen2 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
2 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die in der Vernehmlassung Stellung genommen haben, findet sich im Anhang.
2 Kinderschutz Schweiz; KKJPD, S. 1; SAV; SVR, S. 1.