Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 18 Seiten

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des European Innovation Councils EIC, die von der Europäischen Kommission evaluiert, aber als Folge des nicht-assoziierten Drittstaat-Status der Schweiz nicht in einen Fördervertrag mit der EU münden, fallen ebenfalls unter diese Kategorie (Art. 11 Abs. 5 FIPBV).

- Vorhaben, Projekte und Programme der Forschungsförderungsinstitutionen und

Innosuisse, die sich an den Ausschreibungen des Horizon-Pakets 2021–2027 orientieren (Bst. b): Für Instrumente des Horizon-Pakets, bei denen keine Gesuchstellung von Schweizer F&I-Akteuren bei der EU möglich ist (rund 1/3 der Ausschreibungen des Horizon-Pakets), kann der Bund geeignete, möglichst ähnliche Instrumente finanzieren, namentlich beim Schweizerischen Nationalfonds und bei der Innosuisse. Hierunter fallen u.a. SNSF Starting, Consolidator und Advanced Grants als Ersatz der entsprechenden Ausschreibungen des ERC (ERC Starting, Consolidator und Advanced Grants) und die Swiss Accelerator Grants bei der Innosuisse als Ersatz für die EIC Accelerator Grants unter Horizon Europe.

- Vorhaben, Projekte und Programme der internationalen Forschungs- und

Innovationszusammenarbeit nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben a und b FIFG (Bst. c): Diese Massnahmen orientieren sich nicht zwingend an den Instrumenten und Ausschreibungen des Horizon-Pakets 2021–2027, sondern können dem Aufbau von neuen internationalen bi- oder multilateralen Programmen und weiteren Formen der internationalen Zusammenarbeit dienen. Beispiele für solche Vorhaben im Rahmen der bereits laufenden Übergangsmassnahmen sind neue Projekte der Europäischen Weltraumorganisation ESA mit Schweizer Beteiligung zur Abfederung des Ausschlusses der Schweiz aus Horizon-Europe-Projekten im Raumfahrtbereich, oder spezifische Massnahmen des SBFI zur Abfederung der Ausschlüsse in den Bereichen Quantum und Hochleistungsrechnen.

- Vorhaben, Projekte und Programme, die die Forschungs- und Innovationsexzel-

lenz der Schweiz im internationalen Vergleich fördern nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe bbisFIFG (Bst. d): Hier werden Beiträge an Hochschulforschungsstätten für ein Schweizer Programm für exzellente Forschung und Innovation ermöglicht. Die Vorhaben müssen den Spitzenplatz der jeweiligen Hochschulforschungsstätte im internationalen Vergleich wahren und fördern, von dieser mitfinanziert werden und langfristig, d.h. über die Geltungsdauer des vorliegenden Gesetzes hinaus, gesichert sein. Sie müssen international wettbewerbsfähig sein und sich für eine Realisierung im internationalen Verbund eignen. Diese Massnahme erfordert eine neue gesetzliche Grundlage im FIFG (vgl. Kommentar zu Art. 10).

- Beiträge nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstaben c – f FIFG (Bst. e): Die Mittel des

Horizon-Fonds können auch für die bereits im FIFG verankerten Massnahmen zur Unterstützung von F&I-Akteuren bei ihrer Teilnahme an internationalen Programmen und Organisationen genutzt werden.

Die Verwendung der aus dem Fonds entnommenen Mittel muss nach einer Prioritätenordnung geschehen. Die Prioritäten können sich während der Geltungsdauer des vorliegenden Gesetzes ändern, wobei die Entnahmen zum überwiegenden Teil für kompetitive Forschungsförderung zu verwenden sind. Die Erstellung der Prioritä-