Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 18 Seiten
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Übersicht
Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Fonds geschaffen, der für die aktuelle
Programmperiode von Horizon Europe die Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser absichern soll. Damit soll eine ähnlich stabile Finanzierungsgrund-
lage wie im Fall einer Assoziierung erzielt werden. Der zeitlich befristete Fonds trägt den Namen «Horizon-Fonds» und soll bestehen, solange sich die Schweiz
nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) beteili-
gen kann.
Ausgangslage
Gegenwärtig gilt die Schweiz bei Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme DEP) als nicht assoziierter Drittstaat. Die Nicht-Assoziierung bringt erhebliche Nachteile für den Forschungsstandort Schweiz mit sich. Sie bedeutet ein Projektverlust, ein Netzwerkverlust sowie ein Stabilitätsverlust hinsichtlich Finanzierung.
Inhalt der Vorlage
Aus diesem Grund wird mit dieser Vorlage ein Fonds zur Finanzierung der internationalen Forschungszusammenarbeit und zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung geschaffen.
In den Horizon-Fonds werden die in einem gegebenen Jahr im Voranschlag eingestellten Mittel für den Pflichtbeitrag der Schweiz an die EU eingelegt, wenn diese Mittel aufgrund eines fehlenden Assoziierungsabkommens der Schweiz nicht an die EU fliessen. Der Fonds soll folglich nicht zusätzliche Mittel binden, sondern die bereits gesprochenen Gelder für die Schweizer Forschung sichern. Allfällige Kreditreste bleiben im Fonds.
Der Fonds soll die Zeit bis zu einer Vollassoziierung an Horizon Europe überbrücken; die Assoziierung bleibt das primäre Ziel. Das Gesetz ist entsprechend bis zum Abschluss eines Abkommens mit der EU am gesamten Horizon-Paket 2021–2027, längstens aber bis Ende 2027 befristet und wird als dringlich erklärt.