Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 18 Seiten

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Bedarfs zur Auszahlung gelangen. Dem gegenüber leistet die Schweiz mit ihrem Pflichtbeitrag jährlich einen Vorschuss, damit die EU die im gleichen Jahr bewilligten Forschungsvorhaben während ihrer gesamten Laufdauer finanzieren kann. Im Fall der Nicht-Assoziierung werden die Übergangsmassnahmen gemäss Projektfortschritt im jeweiligen Voranschlag budgetiert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der entsprechende Voranschlagskredit – wie die übrigen schwach gebundenen BFI-Kredite – von allfälligen Sparmassnahmen betroffen sein könnte, sofern das Parlament entsprechenden Anträgen des Bundesrates bei der Beratung des Voranschlags zustimmt. Die Finanzierung von bereits bewilligten Projekten ist weiterhin gewährleistet, da der Bund seine eingegangenen Verpflichtungen honoriert.

Mit dem zeitlich befristeten Horizon-Fonds soll sichergestellt werden, dass der budgetierte Pflichtbeitrag für die Forschungsförderung eingesetzt werden kann. Ziel dieser Vorlage ist es demnach, den Schaden der Nicht-Assoziierung zu minimieren.

Über die Finanzierung der eigentlichen Auffangmassnahmen hinaus ist denkbar, dass eigenständige forschungspolitische Massnahmen über den Fonds finanziert und abgewickelt werden (siehe Motion 22.3375). Das Ziel der Vorlage ist es, in der aktuell unsicheren Situation für Schweizer Forschende neben einer sicheren, stabilen und kontinuierlichen Finanzierung auch ausreichende Flexibilität und Planungssicherheit zu gewähren. Gleichzeitig wird die Transparenz über die verpflichteten und verwendeten Mittel verbessert (vgl. dazu auch die Motion 22.3876 «Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendeten Mittel des Verpflichtungskredits "Horizon-Paket 2021-2027"»).

2.5 Nichteintreten: Begründung der Minderheit

Eine Kommissionsminderheit (Stark) spricht sich gegen die Vorlage aus, da sie durch die Schaffung eines Fonds gegenüber den aktuellen finanziellen Übergangsmassnahmen, die bereits vom Bundesrat und dem Parlament beschlossen wurden, keine Verbesserung der Lage für die Schweizer Forschung sieht. Die Nachteile für Forschende rund um den Netzwerkverlust und die internationale Zusammenarbeit, die durch die Nicht-Assoziierung an Horizon Europe entstanden sind, würden durch den Fonds nicht gelöst. Der Fonds führe ausserdem zu höherer Komplexität und einem markanten Verwaltungsmehraufwand. Finanzielle Mittel in Millionenhöhe würden gebunden, auch wenn in anderen BFI-Bereichen Bedarf bestehe. Trotzdem könnten Fondseinlage-Kürzungen bei hohem Fondsbestand nicht ausgeschlossen werden. Die Minderheit betrachtet deshalb einen Horizon-Fonds als nicht zielführend.

3 Grundzüge der Vorlage

Die Standesinitiativen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft verlangen die Vollassoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027. Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein Fonds mit dem Namen «Horizon-Fonds» geschaffen. Der Fonds soll die Zeit bis zu einer Assoziierung überbrücken; die Assoziierung bleibt das Ziel.