Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/71: 21.327 s Kt. Iv. BL und 21.328 s Kt. Iv. BS. Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe · 18 Seiten
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gung. Schweizer Forschende, welche sich auf die Ausschreibungen des Horizon-Pakets 2021–2027 ab dem Zeitpunkt einer Assoziierung bewerben, erhalten ihre Projektkosten direkt von der Europäischen Kommission vergütet.
Bis zum Zeitpunkt einer Assoziierung können sich Schweizer Forschende hingegen nur im Status eines nicht-assoziierten Drittstaats an den Ausschreibungen des Horizon-Pakets bewerben und keine EU-Mittel beantragen. Solche Ausschreibungen erfolgen jährlich in jedem Themengebiet: So wird die Europäische Kommission beispielsweise im Jahr 2024 erneut Ausschreibungen veröffentlichen. Die erhaltenen Projekteingaben werden darauf von der Europäischen Kommission während mehreren Monaten evaluiert und münden im Verlauf von 2025 in Förderverträge für die erfolgreich evaluierten Projekte, wobei jeder Vertrag darauf mehrere Jahre läuft. Schweizer Projektpartner gelangen je nach Zeitpunkt ihres Projektstarts im Jahr 2025 oder 2026 ans SBFI für die Finanzierung ihres Projektteils, nachdem sie keine EU-Mittel erhalten können. Aufgrund dieser Abläufe und Fristen wird im Gesetz eine Frist von 2 Jahren nach einer Assoziierung für die Verpflichtung von Mitteln aus dem Fonds vorgesehen.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Sämtliche Mittel zur Äufnung des Fonds werden mit dem jeweiligen Voranschlag beschlossen. Sie unterstehen damit der Schuldenbremse. Die jährlichen Ausgaben aus dem Fond, der eine eigene Rechnung führt, können demgegenüber flexibel gesteuert werden, so dass eine Stop-und-Go Finanzierung zu Lasten der konkreten Forschungsprojekte weitgehend vermieden werden kann.
Die Einlagen in den Fonds erfolgen über zwei Voranschlagskredite: zum einen über den Voranschlagskredit für die EU-Forschungsprogramme und zum anderen über den Voranschlagskredit für die Übergangsmassnahmen am Horizon-Paket 2021- 2027. Der Fonds führt eine eigene Rechnung; nach Ausserkrafttreten des Gesetzes fliessen die nicht verpflichteten Mittel in die allgemeine Bundeskasse zurück.
5.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die ausbleibende Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket 2021–2027 hat signifikante Auswirkungen auf die Volkswirtschaft: So schätzt eine Studie von BAK Economics AG von 202010, dass kumuliert über die zu erwartenden Ausgaben und Effizienzverluste bis 2040 ein kumulierter BIP-Verlust von rund 0.7 Prozent resultiert. Der Effizienzverlust erfolgt dabei nicht sofort, sondern schleichend (Zeitfenster von 10 Jahren), da die F&I-Akteure anfänglich noch von bereits geknüpften Netzwerken profitieren können. Bei der Simulation wird dabei davon ausgegangen, dass die Schweiz ab Zeitpunkt des Wegfalls einer Assoziierung gleich viel in eigene
10 BAK Economics AG: Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen I auf die Ostschweiz – Eine modellgestützte Analyse, März 2020, S. 48f.