Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/95: Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV) · 17 Seiten
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b) Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.
4.2 Auswirkungen auf die IV
Die Einführung eines pauschalen Abzuges auf dem statistisch ermittelten Invalideneinkommen führt in der Invalidenversicherung zu höheren IV-Graden und damit höheren oder zusätzlichen Renten.
Höhere Renten resultieren hauptsächlich infolge der Revision der laufenden Renten (vgl. Ziffer 3). Aufgrund der höheren IV-Grade ist jedoch zu erwarten, dass bei einer früher erfolgten Rentenablehnung mit einem IV-Grad unter 40 Prozent nun bei einer allfälligen erneuten Anmeldung neu einen IV-Grad von 40 Prozent oder mehr erreicht werden kann. Weil die Anzahl betroffener Personen mit einem IV-Grad unter 40 Prozent nicht bekannt ist, können die Mehrkosten nur sehr grob geschätzt werden und sind mit einer entsprechenden Unsicherheit behaftet. Für die Schätzung wird davon ausgegangen, dass die Anzahl und Verteilung der Personen mit einem IV-Grad von 30 - 39 Prozent sich gleich verhält wie bei den Personen mit einem IV-Grad von 40 - 49 Prozent. Weil der neue Pauschalabzug hingegen nur in solchen Fällen angewendet werden kann, in welchen das Invalideneinkommen mit einem statistischen Lohn festgelegt wurde, wurde zusätzlich die Annahme getroffen, dass dies in 75 Prozent aller Fälle zutrifft.
Die nachfolgende Kostenschätzung basiert auf den Zahlen des Rentenbestandes Ende 2021. (in Mio. Fr.)
Jährliche Kosten15 Pauschalabzug von 10% Bestehender Rentenbestand42
Neurentenbeziehende43
Total85
Bei einem Pauschalabzug auf dem Invalideneinkommen von 10 Prozent resultieren für die neuen Renten zusätzliche Kosten in der Höhe von rund 43 Millionen Franken pro Jahr16.
Ausserdem sind alle laufenden Rentenfälle, in welchen nicht bereits eine ganze Rente ausgerichtet wird (IV-Grade von 40 – 69 Prozent) zu revidieren und der IV-Grad neu zu rechnen. Ende Jahr 2021 gab es rund 66'000 Renten mit einem IV-Grad von 40 – 69 Prozent. Abzüglich der Renten von Personen, welche am 1. Januar 2022 bereits das 55. Altersjahr erreicht hatten und aufgrund von Bst. c. der Übergangsbestimmungen IVG zur Änderung vom 19. Juni 2020 nicht angepasst werden, verbleiben rund 30’000 Renten. Weil jedoch nur solche Renten von einer Revision betroffen sind, bei welchen das Invalideneinkommen mit einem statistischen Lohn festgelegt wurde, sind nicht alle diese Fälle anzupassen. Für die Berechnung der Kosten bei den laufenden
15 Die wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen (inkl. Rentenanpassungen) für die Folgejahre wurden nicht berücksichtigt.
16 Die wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen (inkl. Rentenanpassungen) für die Folgejahre sind in dieser Angabe nicht berücksichtigt. 13/17