Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/95: Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV) · 17 Seiten
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Das Invalideneinkommen wird in diesem Fall pauschal um 10 Prozent verringert, da bei Teilzeitarbeit die Löhne statistisch ausgewiesen tiefer liegen. Das heutige System berücksichtigt also bereits einen wichtigen Faktor des Arbeitsmarktes, welcher auch in der Studie BASS von Bedeutung ist. Durch das geringere Invalideneinkommen fällt die Differenz zum Valideneinkommen grösser aus, was einen höheren IV-Grad zur Folge hat.
Die Motion verlangt eine noch stärkere Berücksichtigung realistischer Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Dies soll nun durch einen pauschalen arbeitsmarktlichen Abzug auf dem Invalideneinkommen geschehen, um damit der unterdurchschnittlichen erwerblichen Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Rechnung zu tragen.
Die Studie BASS9 hat aufgezeigt, dass sowohl der Durchschnittslohn wie der Medianlohn von Erwerbstätigen mit starken gesundheitlichen Einschränkungen und ohne Zugang zu einer Rente im Vergleich zu den Löhnen von voll leistungsfähigen Erwerbstätigen um rund 10 Prozent tiefer liegt. Diese Erkenntnisse aus der Studie BASS werden als Referenzgrösse im Hinblick auf die Festlegung des Pauschalabzuges herangezogen, im Wissen, dass sich die Daten der Studie BASS nach Ansicht des BFS auf nicht geeignete Grundlagen (Schweizerische Arbeitskräfteerhebung [SAKE] verknüpft mit Soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt [SESAM]) stützen, um zuverlässige Lohniveaus zu messen und mit den LSE-Tabellen nicht in allen Punkten übereinstimmen und vergleichbar sind. Unter Berücksichtigung des Teilzeitabzuges erscheint daher ein Pauschalabzug in der Höhe von 10% als angemessen. Wird zum neuen Pauschalabzug noch der bereits existierende Teilzeitabzug hinzugerechnet, so würde gesamthaft ein Abzug von 20 Prozent berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit den LSE-Tabellen ist es zudem wichtig darauf hinzuweisen, dass das BFS die Datenerhebung für die LSE-Tabellen des Jahres 2020 einer verbesserten Plausibilisierung unterzogen hat. Dadurch konnten einerseits unlogische Ausreisser wie etwa beim Wirtschaftszweig Versicherungen im Jahr 2018 korrigiert werden (vgl. dazu auch Frage Weichelt 21.8091). Ausserdem führte diese Plausibilisierung gerade für das häufigste zu Anwendung gelangende Kompetenzniveau 1 dazu, dass die Medianwerte der Tabelle TA1_tirage_skill_level im Jahr 202010 tiefer ausfielen als noch im Jahr 2018. So wiesen die Männer im Kompetenzniveau 1 im Jahr 2018 noch einen Medianlohn von 5'417 Franken auf, während dieser im Jahr 2020 nur noch 5'261 Franken betrug. Bei den Frauen betrug der Medianlohn im Jahr 2018 noch 4'371 Franken, während er im Jahr 2020 auf 4'276 Franken sank. Durch diese tieferen Medianwerte resultieren damit bereits jetzt bei allen Berechnungen mit den neuen Medianwerten höhere IV-Grade als früher.
9 Das Methodische Vorgehen erfolgt mit Hilfe von statistischen Analysen zu Löhnen und Arbeitsmarktintegration mit dem Datensatz «Soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)». Die Datenquelle basiert auf einer Verknüpfung der Daten aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) mit Informationen aus verschiedenen Sozialversicherungsregistern (AHV, IV, EL, ALV). Die Kombination dieser beiden Datenquellen eröffnet die Möglichkeit, Arbeitsmarktintegration und Löhne von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit denjenigen von voll leistungsfähigen Personen miteinander zu vergleichen. Zweitens werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie mit Hilfe der vorhandene Lohntabellen der LSE sowie dem vom Bundesamt für Statistik (BFS) zur Verfügung gestellten Lohnrechner «Salarium», ein differenzierteres und damit auch realitätsnäheres Bild der Lohnniveaus der Schweiz gezeichnet werden kann.
10 Monatlicher Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht - Privater Sektor [TA1_skill-level] - 2012, 2014, 2016, 2018, 2020 | Tabelle | Bundesamt für Statistik (admin.ch) 7/17