Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/95: Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV) · 17 Seiten
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berücksichtigt. Bei der Überarbeitung der Bemessungsgrundlagen, die sich auf anerkannte statistische Methodik und auf den Stand der Forschung abstützt, berücksichtigt der Bundesrat das neue lineare Rentensystem, die Weiterentwicklung der Invaliditätsbemessung und damit auch die neuen Regelungen auf Stufe Verordnung per 1. Januar 2022. Er bezieht den Lösungsvorschlag von Riemer-Kafka/Schwegler mit ein, so wie er das mehrfach in Aussicht gestellt hat.
Am 25. Mai 2022 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion, weil er eine Umsetzung innerhalb der gesetzten Frist als unmöglich erachtete. Er erklärte jedoch seine Bereitschaft, das Anliegen der Motion aufzunehmen, die entsprechenden
Grundlagen zu erarbeiten, die notwendigen Evaluationen durchzuführen, seine Resultate zu präsentieren und die daraus resultierenden notwendigen Anpassungen vorzunehmen, jedoch frühestens auf 2025.
Am 1. Juni 2022 nahm der Nationalrat die Motion einstimmig an. Am 26. September 2022 stimmte der Ständerat der Motion ebenfalls zu, wobei er die Frist für die Umsetzung um 6 Monate verlängert hat. Der Nationalrat hat dieser Verlängerung der Frist am 14. Dezember 2022 zugestimmt. Beide Räte sind sich der finanziellen Folgen für die IV und die anderen Sozialversicherungen bewusst und befürworten dies im Hinblick auf eine Verbesserung der Situation der Versicherten.
1.2 Modell «Tabellenlöhne nach Riemer-Kafka/Schwegler»
Das von Frau Prof. em. Dr. Riemer-Kafka und Herrn Dr. phil. Schwegler entwickelte Modell sieht vor, dass die Korrektur, mit welchem die erschwerte Realisierung von realistischen Einkommen durch Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgeglichen werden soll, mittels individualisierter, invaliditätsbedingt angepasster LSE-Tabellen erfolgen soll. Dies im Hinblick auf eine möglichst individuelle Beurteilung der jeweiligen Situation der Versicherten.
Im Hinblick auf die kurze Frist für die Umsetzung der Motion setzte das BSV im Mai 2022 eine Arbeitsgruppe mit dem Bundesamt für Statistik (BFS), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sowie mit Frau Prof. em. Dr. Riemer-Kafka und Herrn Dr. phil. Schwegler ein, um den Lösungsvorschlag von Riemer-Kafka/Schwegler6 zu konkretisieren. Im Laufe der Arbeiten hat sich sehr rasch gezeigt, dass sich die Erstellung der erforderlichen LSE-Tabellen als sehr schwierig erweist.
Bisher liegen von Frau Prof. em. Dr Riemer-Kafka und Herrn Dr. phil. Schwegler nur erste Entwürfe von Tabellen für körperliche Einschränkungen7 vor. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Tabellen beispielsweise nahezu keine Wirkung auf das Invalideneinkommen von Frauen haben. Nebst diesen Tabellen für körperliche Einschränkungen benötigen die Sozialversicherungen aber auch Tabellen für psychische und kognitive Einschränkungen sowie für komplexe mehrschichtige Krankheitsbilder (Komorbiditäten). Damit die entsprechenden aufwändigen Grundlagen für die Definition von
Schlüsselanforderungen und der Definition von Tabellen nach Art des Gesundheits-
6 G. Riemer-Kafka / U.Schwegler, Der Weg zu einem invaliditätskonformeren Tabellenlohn, in SZS 6/2021.
7 G. Riemer-Kafka / U.Schwegler, Der Weg zu einem invaliditätskonformeren Tabellenlohn, in SZS 6/2021.