Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 18 Seiten

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Bundesrat diese Kompetenz durch Artikel 59a Absatz 4, der mit dieser Vorlage durch Artikel 22a Absatz 7 ersetzt wird, übertragen.

6.8 Datenschutz

Mit dieser Vorlage werden die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des Projekts Spi-Ges des BFS angepasst. Ziel dieses Projekts ist die Umsetzung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten im spitalstationären Bereich. Zur Einhaltung dieses Prinzips übermitteln die Leistungserbringer die Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach BStatG, KVG, UVG, MVG und IVG erforderlich sind, an eine vom BFS geführte Plattform.

Im Fall der SpiGes-Erhebungsplattform ist aufgrund der umfangreichen Erhebung der AHV-Nummer mit besonders schützenswerten Personendaten eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Das Risiko für die Persönlichkeit und die Grundrechte der Betroffenen ist somit hoch. Das BFS hat daher im Rahmen seines Projekts SpiGes, das nach der agilen Methode HERMES 2022 durchgeführt wird, ein Informations- und Datenschutzkonzept (ISDS) erstellt. Es beinhaltet eine Risikoanalyse und bildet die Grundlage zur Festlegung der Massnahmen für die Informationssicherheit und den Datenschutz. Das ISDS-Konzept zeigt die Restrisiken auf, die mit dem Betrieb des IT-Systems und der Organisation verbunden sind.

Die Risikoanalyse bezieht sich auf die Phase «Piloterhebung» der Plattform SpiGes (eingeschränkte Funktionalitäten). Das ISDS-Konzept und die DSFA werden Ende 2024 vor der Produktivsetzung der Plattform für alle Spitäler Anfang 2025 angepasst werden. Sie werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorlage erneut aktualisiert werden.

In der vom BFS durchgeführten Risikoanalyse wurden drei Restrisiken identifiziert. In der untenstehenden Tabelle werden das Risiko, das Szenario und die Massnahmen für diese Restrisiken beschrieben, welche die Entscheidung rechtfertigen, das Projekt trotz dieser Risiken weiterzuführen:

Risiko Szenario Begründung und Massnahmen

Verletzung der Ver- Angriff auf Schwach- Die SpiGes-Anwendung wird ab traulichkeit z. B. durch stelle der SpiGes-An- Go-Live 2025 in die periodische Schwachstellen im wendung: Scanning-Kontrolle des BIT inte- System, missbräuchli- griert (Überprüfung auf Schwachche Verwendung der Zugriff auf beide gelie- stellen). Informationen oder ei- ferten XML-Dateien nen Angriff auf das oder auf SpiGes-Da- Zudem wird am Bug-Bounty-Pro- System tenbanken. gramm teilgenommen (Ende 2024/Anfang 2025, unter Vorbehalt eines positiven Entscheids durch BFS-GL). Die Massnahmen senken die Eintrittswahrscheinlichkeit, dass es Schwachstellen in der SpiGes- Anwendung gibt. Ein Restrisiko bleibt vorhanden.