Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 18 Seiten

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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung sowie zu Strategien des Bundesrates

Die Vorlage wurde in der Botschaft vom 24. Januar 2024 zur Legislaturplanung 2023– 20275 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 2024 über die Legislaturplanung 2023– 20276 angekündigt.

Die Vorlage steht im Einklang mit der Strategie Gesundheit2030 des Bundesrates. Das erste der acht Ziele dieser Strategie lautet «Gesundheitsdaten und Technologien nutzen» und umfasst die Stossrichtung 1.1 «Förderung der Digitalisierung und Nutzung der Daten». Dieses Ziel sieht insbesondere eine unter den Partnern abgestimmte Digitalisierung im Gesundheitssystem vor, welche die Mehrfachnutzung von Daten und Infrastrukturen ermöglicht. Das Projekt SpiGes ist ein Pilotprojekt des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» und setzt dieses um.

Das Projekt SpiGes ist auch Teil des Programms DigiSanté7 zur Förderung eines interoperablen Gesundheitswesens, das auf einem transparenten Datenökosystem beruht, welches unter Wahrung des Datenschutzes allen betroffenen Akteuren zugänglich ist. Des Weiteren setzt das Projekt SpiGes zwei Massnahmen um, die im Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 24. August 2017 vorgeschlagen werden: die Massnahme M04 «Schaffung notwendiger Transparenz» und die Massnahme M05 «Leerläufe durch doppelte und fehlerhafte Datenerfassung verhindern».8 Der Bericht «Transparenzstrategie im Bereich der Gesundheitskosten und -leistungen» von Professor Christian Lovis (Bericht Lovis), der sich auf diese Massnahmen bezieht, wurde im Dezember 2019 im Auftrag des BAG publiziert. Er enthält Grundsätze für die Governance der Daten betreffend das KVG, das Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG)9 und die Gesundheit im Allgemeinen. Bei der Umsetzung des Projekts SpiGes wird insbesondere den Schlussfolgerungen des Berichts Lovis und des Berichts des Bundesrates vom 8. Dezember 2023 in Erfüllung des Postulats 18.4102 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates «Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen»10 (vgl. Ziff. 1.5) Rechnung getragen.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die Vorlage führt zu keiner Abschreibung von parlamentarischen Vorstössen.

1.5 Weitere mit der Vorlage zusammenhängende Vorstösse

Motion 16.4011 FDP-Liberale Fraktion «Digitalisierung. Keine Doppelspurigkei-

ten bei der Datenerhebung»

Am 14. Dezember 2016 reichte die FDP-Liberale-Fraktion im Nationalrat die Motion 16.4011 «Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung» ein, die den Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen

5BBl 2024 525 S. 74 – Die Botschaft wird im Bundesblatt nur durch Verweis veröffentlicht. Sie kann abgerufen werden unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/fga/2024/525 > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung durch Verweis.

6BBl 2024 1440 S. 5

7BBl 2023 2908

8Der Bericht kann abgerufen werden unter: www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Kostendämpfung.

9 SR 832.12

10 Der Bericht kann abgerufen werden unter: www.bag.admin.ch > Publikationen > Bundesratsberichte. 5/18