Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/104: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten) · 18 Seiten

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Bemerkung für die Piloterhe-

bung (2024, ISDS V1.0):

Teilweise implementiert (BIT-Sicherheitscheck vor Piloterhebung erfolgt)

Das Restrisiko wird zur An-

nahme empfohlen.

Verletzung der Ver- Angriff auf Schwach- Grundsätzlich gleich wie das traulichkeit z. B. durch stelle der SpiGes-An- oben erwähnte Risiko.

Schwachstellen im wendung:

System, missbräuchli- Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist che Verwendung der Zugriff nur auf eine der grösser als das oben erwähnte Informationen oder ei- beiden gelieferten Risiko, da der Datensatz häufiger nen Angriff auf das XML-Dateien (medizi- geliefert wird, aber die Auswir-System nische Daten). kung ist kleiner, da keine AHV-

Nummer enthalten ist.

Das Restrisiko wird zur An-

nahme empfohlen.

Unbefugter Zugriff auf Ein externer Benutzer Spitäler werden auf das Risiko Personendaten (Spital) wechselt den aufmerksam gemacht, mit Beto-

Arbeitgeber und behält nung, dass sie durch das deleden Zugriff auf SpiGes gierte Zugriffsmanagement in (eIAM-Login). eIAM sicherstellen müssen, dass die Zugriffe nachgeführt und aktuell sind.

Zudem wird das BFS periodisch prüfen, ob ein Benutzer noch aktiv ist, z. B. durch den Versand eines E-Mails an die Geschäftsadresse.

Das Restrisiko wird zur An-

nahme empfohlen.

Es wurde kein hohes Risiko festgestellt. Die oben erwähnten Restrisiken wurden vom BFS und vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation akzeptiert.