Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 17 Seiten
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der technischen Fahrzeugvorschriften hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr Rechnung getragen.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar bzw. werden teilweise ausdrücklich verlangt.
Es werden keine technischen Handelshemmnisse geschaffen. Die Kompatibilität mit dem Recht der EU und den Regelungen der UNO ist gewährleistet. Es besteht weder ein Widerspruch zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU (MRA) noch zu den Regelungen des 1958er-Übereinkommens.
6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die vorliegende Revision bewegt sich innerhalb des dem Bundesrat durch das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 195820 (SVG) und des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 199721 (RVOG) gesetzten Rahmens (Art. 12 Abs. 4 SVG und Art. 46a RVOG.
20SR 741.01