Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 17 Seiten
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Übersicht
Mit der vorliegenden Revisionsvorlage sollen:die Voraussetzungen für die Anerkennung von Prüfstellen aktualisiert und konkretisiert werden;
• die kompetente Bewertung und Überwachung von Prüfstellen sichergestellt werden;
• internationale Verpflichtungen in Bezug auf Prüfstellen erfüllt werden.
Ausgangslage
Aufgrund internationaler Verpflichtungen der Schweiz bedarf es einer behördlichen Aufsicht sogenannter Prüfstellen. Behördlich anerkannte technische Prüfstellen sind berechtigt, Prüfnachweise zu erstellen, die den Zulassungsbehörden als Grundlage für ihren Zulassungsentscheid von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen zum Strassenverkehr dienen. Anhand von Prüfdokumenten solcher Prüfstellen kann das ASTRA schweizerische Fahrzeugtypengenehmigungen erteilen. Sind Prüfstellen im Rahmen eines internationalen Abkommens bei der jeweiligen internationalen Organisation gemeldet (notifiziert), können deren Prüfnachweise Anwendung zur Erteilung international gültiger Typengenehmigungen finden.
Das schweizerische Recht setzt für die Anerkennung von Prüfstellen einen entsprechenden Kompetenznachweis voraus. Es lässt offen, wer die Bewertung der Kompetenz vornimmt. Bisher nimmt entweder das ASTRA die Bewertung vor oder die Prüfstelle verfügt freiwillig über einen Kompetenznachweis in Form einer Akkreditierung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS. Die Anerkennung von Prüfstellen erfolgt heute unbefristet, eine regelmässige Überwachung zur laufenden Sicherstellung der Kompetenz ist nicht vorgesehen.
Mit der vorliegenden Revision sollen die Regelungen im Zusammenhang mit der Anerkennung technischer Prüfstellen angepasst und auf einen sowohl den heutigen nationalen Bedürfnissen, als auch internationalen Verpflichtungen entsprechenden Stand gebracht werden.
Inhalt der Vorlage
Die vorliegende Revision beinhaltet die Aktualisierung und Konkretisierung der Bestimmungen über die Anerkennung und Notifizierung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge. Damit soll nationalen Anforderungen und internationalen Verpflichtungen entsprochen werden. Im Wesentlichen werden dazu folgende Massnahmen vorgeschlagen:
Im Zuge der technischen Weiterentwicklung nimmt die Bandbreite und Komplexität der jeweiligen Prüfgebiete laufend zu. Der Aufbau spezifischer Kompetenzen und Ressourcen beim ASTRA zur Bewertung der Kompetenz von Prüfstellen erscheint angesichts der geringen Anzahl von aktuell zehn anerkannten Prüfstellen unverhältnismässig. Für die Anerkennung einer Prüfstelle soll deshalb künftig der Kompetenznachweis anhand einer Akkreditierung durch die SAS für die entsprechenden Prüfgebiete erbracht werden. Die Bewertung von Prüfstellen ist eine Kernaufgabe der SAS. Sie verfügt dazu über ein Netzwerk von Fachexperten für die jeweiligen Prüfgebiete, womit eine kompetente Bewertung der Prüfstellen sichergestellt werden kann.