Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 17 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

aussichtlich künftig kaum wesentlich zunehmen. Es erscheint daher unverhältnismässig, beim ASTRA die für eine Bewertung und Überwachung der Kompetenz von Prüfstellen erforderlichen spezifischen Kenntnisse zu erhalten, weiterzuentwickeln sowie die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen. Zudem verfügen einige anerkannte Prüfstellen bereits heute im Zusammenhang mit ihrem Prüfgebiet freiwillig über eine SAS-Akkreditierung. Die Option einer Weiterführung der Bewertung und Überwachung hinsichtlich der Kompetenz von Prüfstellen durch das ASTRA wurde daher nicht weiterverfolgt. Diese Tätigkeiten sollen künftig im Rahmen einer Akkreditierung durch die SAS wahrgenommen werden.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit dem EU-Recht und den harmonisierten fahrzeugtechnischen Regelungen der UNO konform. Beide sehen eine Akkreditierung zur Bewertung und Überwachung der Kompetenz von Prüfstellen vor. Dasselbe gilt für die Befristung der Anerkennung von Prüfstellen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen nach, die im Rahmen internationaler Abkommen bestehen.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Mit der vorliegenden Revision sollen die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Prüfstellen an die weiterentwickelten Bedürfnisse und die gewachsenen Verpflichtungen angepasst werden. Diesbezüglich sind auch die internationalen Vorschriften der UNO im Zusammenhang mit dem 1958er-Übereinkommen und diejenigen der EU im Rahmen des MRA zu berücksichtigen. In der EU enthält die Verordnung (EU) 2018/8589 die weitreichendsten Anforderungen an Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge. Das MRA (Kapitel 12) wurde hinsichtlich dieser EU-Verordnung bis heute nicht aktualisiert. Im Hinblick auf eine allfällige künftige Aktualisierung des MRA soll u.a. bezüglich der Anforderungen an Prüfstellen mit der vorgesehenen Neuregelung eine Harmonisierung mit der EU-Verordnung erfolgen.

Die beantragte Neuregelung umfasst folgende Sachverhalte:

• Anforderungen an eine Anerkennung und Notifizierung

Für eine Anerkennung und Notifizierung verlangt das ASTRA von Prüfstellen jeweils ein Gesuch. Geregelt ist diese Anforderung aber bisher nicht und soll in die neuen Bestimmungen aufgenommen werden (Art. 17a Abs. 1 E-TGV).

Der für eine Anerkennung erforderliche Kompetenznachweis soll konkretisiert werden, indem das Vorliegen einer gültigen Akkreditierung durch die SAS für das beantragte Prüfgebiet vorausgesetzt wird (Art. 17a Abs. 2 Bst. a E-TGV). Das ASTRA verfügt zunehmend weder über die erforderlichen Fachkompetenzen noch über personelle Ressourcen für die Bewertung der Kompetenz von Prüfstellen. Die Bewertung der Kompetenz der Prüfstellen soll deshalb künftig anhand einer Akkreditierung durch die SAS erfolgen. Die SAS ist eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eingesetzte offizielle und international anerkannte Stelle, deren Kernaufgabe u.a. die Bewertung der Kompetenz von Prüfstellen darstellt. Für diese Aufgabe verfügt die SAS über ein Netzwerk externer Fachexperten. Eine Bewertung mittels einer Akkreditierung steht mit

9 Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1; zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2021/1445, ABl. L 313 vom 6.9.2021, S. 4.