Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/49: Anpassung der Bestimmungen über die Anerkennung technischer Prüfstellen im Bereich der Strassenfahrzeuge – Teilrevision von drei Verordnungen · 17 Seiten
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Die bisher unbefristete Anerkennung von Prüfstellen soll an die Gültigkeit der Akkreditierung gekoppelt werden. Während der Gültigkeitsdauer der Akkreditierung führt die SAS Überwachungsaudits durch und behandelt auch Meldungen Dritter zu Prüfstellen, welche die Akkreditierung betreffen. Damit soll eine laufende Überwachung der Kompetenz der Prüfstellen gewährleistet werden.
Das bisherige zweistufige Verfahren einer Anerkennung von Prüfstellen soll beibehalten, neu aber dessen unterschiedliche Auswirkungen definiert werden: Es soll festgelegt werden, dass die Anerkennung durch das ASTRA zu Prüftätigkeiten mit nationalem Zulassungszweck berechtigt, während die Anerkennung mittels Bundesratsbeschluss Notifizierungen der Prüfstellen im Rahmen internationaler Abkommen ermöglicht.
Für die bisher nicht geregelte Aberkennung sollen entsprechende Bestimmungen eingeführt werden.
Bisher werden nur für die Dienstleistung einer Anerkennung durch das ASTRA Gebühren nach Aufwand erhoben. Die Notifizierung, eine allfällige Aberkennung sowie die Genehmigung von Prüfkonzepten der Prüfstellen erfolgen für die Prüfstellen bis heute ohne Kostenfolge. Für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Prüfstellen sollen neu Gebühren erhoben werden.