Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Der Bund beteiligt sich nur am Mehraufwand, der durch seine Intervention ausgelöst und verursacht wird, also dann, wenn es um neue oder zusätzliche Aufgaben nach Bundesrecht geht. Folglich wird sich der Bund an diesen Mehrkosten gemäss genanntem Verteilschlüssel zu 50 Prozent beteiligen, was dazu führt, dass der Kredit der swisstopo A231.0115 «Abgeltung der Amtlichen Vermessung und des ÖREB-Katasters» für die Finanzplanjahre 2028-2033 einmalig um 17 Millionen Franken (Einführungsaufwand 2028 – 2033 der Kantone) und ab 2029 jährlich um 3 Millionen Franken (wiederkehrende Betriebskosten der Kantone) erhöht werden soll.

Transferkredit [ in Mio. CHF] 2028 2029 2030 2031 2032 2033 Total

Einführung 2 3 4 4 2 217

Betrieb 0 3 3 3 3 3 -

swisstopo, und am Rande auch das Bundesamt für Polizei und der Nachrichtendienst des Bundes, erhalten mit dem LKCH neue, zusätzliche Aufgaben.

swisstopo wird die Daten-Plattform für den LKCH voraussichtlich nicht selber betreiben, sondern diese Aufgabe an geodienste.ch, einem Eigenbetrieb der KGK-CGC, auslagern. Hingegen verbleiben Zugangskontrolle (IAM), Überwachungs- und Analysetools sowie Viewer zum LKCH-Portal (LK-Viewer) bei swisstopo.

Der Aufwand für den Bund liegt voraussichtlich bei 900’000 Franken. Die Aufwände würden bei swisstopo als externe Kosten für die Entwicklung/Abgeltung am Datenmodell LKmap inkl. (200’000 Franken) anfallen. Dazu kommen noch geschätzte Kosten für die Entwicklung des LK-Viewers (700’000 Franken; inkl. IAM, Portal, Überwachungs- und Analysetools).

Bei swisstopo werden ab 2027 sowohl für die Umsetzung, Leitung und Oberaufsicht der neuen Verbundaufgabe wie auch für die technische Umsetzung in den IT-Systemen inkl. deren Betrieb (Datenharmonisierung und Schutzmassnahmen wie Zugangsberechtigung und Informationssicherheit) je 2 zusätzliche Stellen, insgesamt 4 Stellen benötigt.

Mit diesen Stellen wäre auch eine Weiterentwicklung des LKCH zur KANN-Etappe abgedeckt. Darüber, inwieweit andere Bundesstellen Kosten zu tragen hätten, liegen keine Schätzungen vor. Es ist davon auszugehen, dass kein signifikanter Mehraufwand entsteht.

Insgesamt führt das dazu, dass das Gobalbudget der swisstopo für die Finanzplanjahre 2027-2033 einmalig um 0.9 Millionen Franken (Einführungsaufwand), für den Betrieb 2027-2028 um 0.4 bzw. 0.9 Millionen Franken und ab 2029 jährlich um 1.3 Million Franken (wiederkehrende Betriebskosten) erhöht werden soll.

Kosten swisstopo [ in Mio. 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 Total

CHF]

Einführung 0.5 0.4 0 0 0 0 0 0.9

Betrieb 0.4 0.9 1.3 1.3 1.3 1.3 1.4 -

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Kantone erhalten mit dem LKCH neu die Aufgabe des Zusammenführens der Daten. In Kantonen, die bereits einen Leitungskataster aufgebaut haben, wird der Zusatzaufwand eher gering sein. In den anderen Kantonen entsteht zusätzlicher personeller und finanzieller Aufwand. Durch die Intervention des Bundes entstehen für die Kantone Kosten für Koordinationsarbeiten von insgesamt 2,6 Millionen Franken (26 Kantone mal 100’000 Franken für Koordination und Einführung des LK im Kanton). Zu diesem Betrag kommen einmalig zusätzlich total 300’000 Franken für die Aggregation der LK-Daten und für die Bereitstellung als Dienst sowie 200’000 Franken für den Systemaufbau des Verzeichnis aller Netzbetreiberinnen bzw. -betreiber. Die anfallenden Betriebskosten der Kantone werden auf 6 Millionen Franken pro Jahr pauschal geschätzt. Ausgehend von den Einschätzungen der Kantone wird der LKCH bei kantonalen Stellen Kosteneinsparungen bei den folgenden Aspekten ermöglichen:

- bei Planungen/Projektierungen von kantonsübergreifenden Projekten (Zahl kantonsübergreifender Projekte ist jedoch

überschaubar).

- bei der Gewährleistung der kantonalen Infrastruktur (weil Strassenraum durch koordinierte Bauarbeiten/Planung

seltener geöffnet werden muss).

- durch die Reduktion von Schäden an kantonalen Infrastrukturen.

Den Gemeinden kommt innerhalb des LKCH die Aufgabe zu, ein Register aller Netzbetreiberinnen bzw. -betreiber in ihrer Gemeinde zu führen. Die Gemeinden schätzen gemäss Wirtschaftlichkeitsstudie27, dass sie im Rahmen des LKCH initial einen Aufwand von 9 Arbeitsstunden haben, um alle Netzbetreiberin bzw. -betreiber in ihrer Gemeinde in einem zur Verfügung gestellten Online-Tool zu erfassen. Dies führt bei einem Stundenansatz von 120.- Franken zu einem Initialaufwand pro Gemeinde von rund 1'100 Franken. Weiter schätzen die Gemeinden einen jährlich wiederkehrenden Aufwand von 5 Arbeitsstunden, entsprechend 600.- Franken. Gemeinden profitieren vom LKCH zum einen im Rahmen ihrer eigenen Bautätigkeit und als Baubewilligungsbehörde durch eine Reduktion des Arbeitsaufwands. Zum anderen

27 Schwenkel, Christof et al., Studie zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eines Leitungskatasters Schweiz LKCH, Interface Politikstudien Forschung Beratung, 12. Januar 2021.