Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten

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tensätzen für die Schweiz empfahl die Übernahme der «Global Fundamental Geospatial Data Themes», wenn auch für die Schweiz Schlüsseldatensätze definiert werden sollten.14 Die Ver- und Entsorgungsleitungen sollten mithin zentraler Bestandteil der staatlichen Geodaten der Schweiz sein.

2.2 Europäische Union (EU)

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE15) ist eine EU-Richtlinie, die für eine gemeinsame und grenzübergreifende Geodateninfrastruktur in Europa sorgen soll. Ziel ist, alle wichtigen Daten und Informationen öffentlicher Einrichtungen auffindbar, über das Internet zugänglich und kombinierbar zu machen. In diesem Zusammenhang sind nahezu alle digitalen Geobasis- und Geofachdaten der Behörden berührt, insbesondere auch die Ver- und Entsorgungseinrichtungen (vgl. INSPIRE-Richtlinie, Anhang III Ziff. 6). Die verbindlichen Durchführungsbestimmungen zur INSPIRE-Richtlinie erwähnen ausdrücklich die folgenden Leitungsnetze: Electricity network, Oil, Gas and Chemicals network, Sewer network, Telecommunications network, Thermal network (gemeint ist Fernwärme), Water network. Die EU-Kommission sieht in diesen harmonisierten Datenbeständen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Umsetzung umweltrelevanter EU-Richtlinien. Die INSPIRE-Richtlinie schreibt ausdrücklich nicht das Erheben neuer Geodatensätze vor (Art. 4 Abs. 4 INSPIRE-Richtlinie); es geht einzig darum, vorhandene staatliche Geodaten einheitlich aufbereitet zur Verfügung zu halten und einheitlich darzustellen. Mithin schreibt die INSPIRE-Richtlinie nur eine einheitliche Aufbereitung und Darstellung vorhandener Leitungen vor.

2.3 Vergleich mit ausgewählten Ländern

Exemplarisch werden die Situationen in den Nachbarländern Deutschland, Frankreich und Österreich sowie in den Niederlanden aufgeführt.

Deutschland:

In Deutschland existieren weitgehend keine staatlichen Leitungskataster. Neuere Recherchen haben ergeben, dass in Deutschland mehrheitlich Leitungsauskunftsportale von privaten Betreibern in Erarbeitung und im Betrieb sind, so insbesondere das Infrest-Leitungsauskunftsportal und der Auskunftsdienst der BIL. Mit dem Portal ELBE+ existiert für das Bundesland Hamburg ein staatliches Leitungsauskunftsportal. Einem Bericht aus dem Jahr 2020 kann folgendes entnommen werden: «Eine gesetzlich verordnete Leitungsauskunft auf Basis einheitlicher digitaler Standards ist in Deutschland nicht zu erwarten, weil der Prozess eine hohe Einigungsbereitschaft hinsichtlich Datenstandards voraussetzen würde.» Die Infrest und in ähnlicher Weise BIL und ELBE+ bietet Netzbetreibern die Möglichkeit, ihre Zuständigkeits- bzw. Netzgebiete kostenfrei im Leitungsauskunftsportal zu hinterlegen und aktuell zu halten; das entspricht ungefähr dem hier für die Schweiz geplanten Verzeichnis der Netzbetreiberinnen- bzw. betreiber (siehe nachfolgend zu Art. 18b GeoIG). Da in Deutschland aber kein Zentralregister aller Leitungsbetreiber existiert, kann keines der deutschlandweit aktiven Metasystemportale garantieren, alle Leitungsbetreiber vollständig zu erfassen.

Frankreich:

In Frankreich besteht der Zweck aller Massnahmen im Bereich von Leitungsinformation in der Verhinderung von Schäden an Leitungen; die Massnahmen stützen sich primär auf die Umweltschutzgesetzgebung ab. Das Institut national de l'environnement industriel et des risques (Ineris), eine staatliche Agentur, betreibt seit rund 2012 eine nationale Plattform. Bei dieser mussten bis zum 31. März 2012 alle Versorgungs- und Entsorgungsnetzwerke gemeldet werden, und zwar für jede einzelne Gemeinde auf deren Gebiet Leitungen des Netzwerks verlaufen. Bis Ende 2026 müssen Teile der Informationen georeferenziert sein. Der Inhalt der Plattform entspricht heute ungefähr dem Inhalt des für die Schweiz geplanten Verzeichnis der Netzbetreiberinnen bzw. Betreiber (siehe nachfolgend zu Art. 18b GeoIG). Für gewisse Bauarbeiten ist die Abfrage der Plattform gesetzlich vorgeschrieben.

Österreich:

Es bestehen keine Bestrebungen für eine bundesweite Lösung. Die Erstellung von digitalen Leitungskatastern bzw. Leitungsinformationssystemen ist Sache der Netzbetreiber und der Gemeinden. Es geht primär um die Themen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Nach den Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft kann für die Erstellung eines digitalen Leitungskatasters eine Bundesförderung in Anspruch genommen werden. Zusätzlich gibt es allenfalls auch Fördergelder vom Land. Es gibt aber auch Städte und Gemeinden, wie beispielsweise die Stadt Wien, die über einen Leistungskataster verfügen, der über die Gesamtheit aller Leitungen und unterirdischen Bauten im öffentlichen Grund Auskunft geben.

Niederlande:

Die Leitungsinformation in den Niederlanden basiert auf einer gesetzlichen Grundlage mit dem Akronym WIBON16. Die Niederländische Katasterbehörde (the Netherlands Cadastre, Land Registry and Mapping Agency) betreibt seit 2008 ein Leitungsinformationssystem, welches Ver- und Entsorgungsleitungen erfasst. Die Agentur nimmt auch die Aufgabe einer Kommunikationsplattform zwischen Bauherrschaften und den Betreibern der Ver- und Entsorgungsnetzwerke wahr. Wer mechanische Bauarbeiten im Boden oder Untergrund vornehmen will, muss zuvor eine Anfrage an die Agentur starten und erhält dann eine Auskunft mit den Kontaktpersonen der Netzbetreiber und einem Planausschnitt des Leitungskatasters.

14 Vgl. Andreas Lienhard/Daniel Kettiger, Raumbezogene Schlüsseldatensätze für die Schweiz, Studie vom 1. Juli 2020 zu Handen des Bundesamts für Landestopografie, Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern, S. 71.

15 INSPIRE steht als Akronym für INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe.

16 The Netherlands act for information exchange regarding overground and underground grids and networks.