Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

1.1 Handlungsbedarf

Die sich im Boden befindlichen Werte unserer Infrastrukturen sind riesig und umfassen bei einer Netzlänge von rund 550'000 Kilometern einen Wiederbeschaffungswert der Versorgungs- und Entsorgungsnetze (inklusive Strassenkörper) von über 450 Milliarden Franken, Tendenz steigend. Der Wert in Bezug auf die Bedeutung für Gesellschaft und Volkswirtschaft ist noch um ein Vielfaches grösser. Damit besteht auch ein erhebliches Schadenspotenzial.

Vor rund zehn Jahren wurden bei verschiedenen politischen Vorstössen auf nationaler Ebene die Nutzung des Untergrundes und die ungenügende Dokumentation dazu thematisiert (zum Beispiel: Motion 09.4067 von Ständerat Gutzwiller «Im Untergrund herrscht Chaos», Motion 13.3108 von Nationalrätin Trede «Fracking in der Schweiz», Postulat 11.3229 von Nationalrätin Riklin «Nutzung des Untergrundes»). Teilweise wurden entsprechende Vorstösse durch das Parlament abgelehnt (z.B. Motion Gutzwiller).

Gestützt auf den Bericht des Bundesrates vom 5. Dezember 2014 zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulats 11.3229, Kathy Riklin, vom 17. März 2011 hat sich eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes – unter der Federführung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE – diesem Thema angenommen. Als ein wesentliches Element wurde dabei der Leitungskataster (Wasser, Abwasser, Gas, Fernwärme, Elektrizität, Kommunikation etc.) identifiziert. Die diesbezüglichen Abklärungen wurden dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo übertragen.

Im Jahr 2017 wurde eine entsprechende Machbarkeitsstudie2 publiziert, welche zum Schluss kommt, dass ein «Leitungskataster Schweiz» nicht nur machbar ist, sondern auch einem Bedarf nach einer besseren Dokumentation des Untergrundes entspricht. In der Folge wurde eine paritätische Arbeitsgruppe Leitungskataster Schweiz gebildet, der Vertretungen aller von einem Leitungskataster Schweiz (LKCH) betroffenen Interessengruppen angehören. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete den Konzeptbericht3, zu welchem im Jahr 2019 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde. Im Rahmen der Vernehmlassung gingen insgesamt 58 Stellungnahmen ein (26 Kantone, 3 Parteien, 29 Verbände und weitere interessierte Organisationen).4 Ein Kanton und ein Verband verzichteten schriftlich auf die Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren. Von den teilnehmenden Kantonen und Institutionen begrüssten 13 den LKCH gemäss Konzeptbericht ohne inhaltliche Anträge und 36 mit inhaltlichen Anträgen; 5 lehnten im Ergebnis (nicht explizit, aber kritisch bis sehr kritisch) den LKCH ab und 2 lehnten einen LKCH ausdrücklich ab.5 Ob Erdwärmesonden im LKCH zu führen sind oder nicht, wurde kontrovers diskutiert. In der Folge wurde der Konzeptbericht überarbeitet und es wurden die Kosten und Wirtschaftlichkeitsaspekte in der externen Wirtschaftlichkeitsanalyse6 überprüft. Der mit den Ergebnissen der Wirtschaftlichkeitsstudie ergänzte Konzeptbericht7 wurde zusammen mit dem Ergebnis der Vernehmlassung vom Bundesrat am 17. September 2021 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS mit der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen. Wie der Bericht nach Auffassung des Bundesrats zeigt, ist die Datenlage zum Leitungskataster auf nationaler Ebene unvollständig, heterogen und mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund soll der Bund in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern, insbesondere den Kantonen und Gemeinden, einen LKCH aufbauen.

1.2 Ziele

Der LKCH soll für das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter Form bereitstellen, um die Sicherheit der Leitungen und Infrastrukturen bei Interventionen im Untergrund sowie die Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau zu unterstützen und um einen Beitrag zur sicheren Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung zu leisten. Auf dieser Grundlage können Weiterentwicklungen für andere Zwecke ermöglicht werden.

1.3 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung

Die extremste Alternative zum LKCH wäre der Verzicht auf eine gesamtschweizerische Lösung; diese Variante wurde bei der Erstellung des Konzeptberichts geprüft.8 Rund die Hälfte der Kantone kennt rechtliche Bestimmungen zum Leitungskataster. Bei diesen Kantonen und in einigen Städten sind die Leitungskataster schon in Betrieb, bei anderen noch im Aufbau. Wird der LKCH nicht realisiert, wird die Schweiz über keine durchgängig harmonisierten und flächendeckenden Informationen zu den Infrastrukturen für die Ver- und Entsorgung verfügen. Der Verzicht auf den LKCH wurde bereits im Stadium des Konzeptberichts deshalb fallen gelassen.

2 «Leitungskataster Schweiz», Machbarkeitsstudie von Laube & Klein AG im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo, 18. Mai 2017.

3 Bericht «Leitungskataster Schweiz – LKCH, Vision, Strategie und Konzept», vom 6. Mai 2019.

4 Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz), Ergebnisbericht der Vernehmlassung vom 20. Dezember 2019, S. 3.

5 Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz), Ergebnisbericht der Vernehmlassung vom 20. Dezember 2019, S. 4.

6 Schwenkel, Christof et al., Studie zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eines Leitungskatasters Schweiz LKCH, Interface Politikstudien Forschung Beratung, 12. Januar 2021.

7 Bericht «Leitungskataster Schweiz – LKCH, Vision, Strategie und Konzept», vom Juli 2021.

8 Bericht «Leitungskataster Schweiz – LKCH, Vision, Strategie und Konzept», vom Juli 2021, S. 41.