Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten

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verfügen, welche Ausganspunkt des LKCH ist. Auch die erwähnte Norm SIA 405 geht von den Betreiberinnen und Betreibern des Leitungsnetzes aus.

Werkinformation ist die Gesamtheit aller Daten in einem Ver- oder Entsorgungsgebiet für ein Werkleitungsmedium, die der Netzbetreiber für den Betrieb und den Unterhalt seines Leitungsnetzes benötigt, namentlich die Geodaten zum Leitungsnetz. Dieser Begriff stimmt mit dem gleich lautenden Begriff in der heutigen Norm SIA 405 überein. Die Werkinformation ist in der Regel erheblich umfassender als der Datensatz, der für die Erstellung eines Leitungskatasters wie dem LKCH benötigt wird.

Werkleitungsmedium ist umgangssprachlich das, was in den Werkleitungen transportiert wird. Bei den Werkleitungsmedien handelt es sich insbesondere um Flüssigkeiten (Fluide), elektrische Teilchen (z.B. Strom oder elektrische Signale der Kommunikation) oder optische Signale. Auch Gase gehören zu den Werkleitungsmedien. Der Bundesrat soll die Werkleitungsmedien bestimmen, die Gegenstand des LKCH sind (Art. 18b Abs. 2 GeoIG).

Art. 18a Zweck des Leitungskatasters Schweiz

Der Leitungskataster Schweiz (LKCH) stellt für das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität bereit, um die Sicherheit der Leitungen und Infrastrukturen bei Interventionen im Untergrund sowie die Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau zu unterstützen. Die Zwecknorm im Absatz 1 ist selbstsprechend und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Solche Zweckbestimmungen sind in der Regel nur deklaratorischer Art und haben keine direkte Rechtswirkung. Sie können im Vollzug aber bei der Auslegung anderer Regelungen von Gesetz und Verordnung rechtlich von Bedeutung sein.

Der LKCH soll ein reines Informationsinstrument sein. Es wird deshalb darauf verzichtet, dem LKCH irgendwelche Rechts- oder Publikationswirkungen zuzuordnen. Aus diesem Grund erübrigen sich auch besondere Haftungsregelungen zum LKCH.

Es ist vorgesehen, den LKCH kontinuierlich aufzubauen (siehe oben Ziff. 3.3). Der LKCH setzt bei den heutigen Anforderungen an und wird so konzipiert, dass er rasch Mehrwerte schafft und optional weiterentwickelt werden kann, um die Digitalisierung – im Sinne übergeordneter Strategien wie «Strategie Digitale Schweiz», «E-Government-Strategie Schweiz» oder «Strategie Geoinformation Schweiz» – in den Bereichen Planung, Projektierung, Baubewilligung und Dienstbarkeiten voranzutreiben. Absatz 2 sieht deshalb vor, dass der Bundesrat den Zweck des LKCH durch Verordnung auf die Unterstützung der Bereiche Projektierung, Baubewilligung und Grundbuch erweitern und damit an die wachsenden Bedürfnisse anpassen darf.

Art. 18b Inhalt

Der LKCH besteht gemäss Absatz 1 – wie schon erwähnt – aus zwei Teilsystemen mit unterschiedlichem Inhalt:

a. aus einem nach den Gemeinden gegliederten Verzeichnis der Netzbetreiber mit Kontaktdaten; optional wird es mög-

lich sein, die Gebiete räumlich zu erfassen und darzustellen, in welchen sich die Werkleitungen bestimmter Netzbetreiber befinden;

b. dem Kataster der Leitungsnetze in Form eines Geodienstes, welcher die Leitungen der gemäss Absatz 2 bestimmten

Werkleitungsmedien unter anderem unter Angabe der Genauigkeit darstellt.

Buchstabe b Ziffern 1 und 2 regeln den Inhalt des Katasters der Leitungsnetze näher. Dieser enthält

1. bestimmte Daten aus der Werkinformation des Netzbetreibers des Ver- bzw. Entsorgungsnetzes

2. weitere Daten von – privaten – Leitungen zur Versorgung und Entsorgung im öffentlichen Grund.

Gemäss Ziffer 1 soll nicht die gesamte vorhandene Werkinformation Inhalt des LKCH sein, sondern nur jene Daten, die notwendig sind, um das Werkleitungsmedium, die Art der Leitung und deren Verlauf zu erkennen. Welche Daten aus der Werkinformation Inhalt des LKCH sein sollen, wird im minimalen Geodatenmodell bestimmt werden. Es ist vorgesehen, dass zur Norm SIA 405 gehörende Geodatenmodell LKMap zu übernehmen oder ein Geodatenmodell in enger Anlehnung an LKMap zu schaffen.