Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten
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Übersicht
Die Leitungen zur Ver- und Entsorgung sind in der Schweiz sehr unterschiedlich dokumentiert und zugänglich. Mit einer Ergänzung des Geoinformationsgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen Leitungskataster
Schweiz (LKCH) geschaffen werden. Dieser soll schweizweit vollständig und flächendeckend Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität und in harmo-
nisierter Form bereitstellen, um die Sicherheit der Leitungen und Infrastrukturen bei Interventionen im Untergrund sowie die Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau zu unterstützen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur sicheren Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung geleistet.
Ausgangslage
Die sich im Boden befindlichen Werte der Infrastrukturen in der Schweiz sind riesig und umfassen bei einer Netzlänge von rund 550'000 Kilometern einen Wiederbeschaffungswert der Versorgungs- und Entsorgungsnetze (inklusive Strassenkörper) von über 450 Milliarden Franken. Diese sind kommunal und kantonal unterschiedlich dokumentiert und die Informationen sind unterschiedlich zugänglich. Es besteht Handlungsbedarf dahingehend, Leitungsinformation in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter Form für das gesamte Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft bereitzustellen. Ausgehend vom Bericht des Bundesrates «zur Nutzung des Untergrundes in Erfüllung des Postulates 11.3229 von Kathy Riklin vom 17. März 2011» arbeitet die Bundesverwaltung seit 2015 deshalb an einem schweizweiten Leitungskataster. Im Jahr 2019 wurde ein Konzeptbericht in die Vernehmlassung gegeben und fand grossmehrheitlich Zustimmung. Der Konzeptbericht wurde in der Folge mit den Ergebnissen der anschliessend verfassten Wirtschaftlichkeitsstudie ergänzt. Daraufhin hat der Bundesrat das VBS mit der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen für einen nationalen Leitungskataster beauftragt. Diese Vorlage setzt diesen Auftrag um.
Inhalt der Vorlage
Mittels einer Teilrevision des Geoinformationsgesetzes (GeoIG)1 sollen die gesetzlichen Grundlagen für den Leitungskataster Schweiz (LKCH) geschaffen werden. Kern der Vorlage sind die Regelungen zum LKCH in einem neuen Abschnitt 4a des GeoIG. Mit der Einführung des LKCH soll zudem für Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden. Auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen insbesondere Zweck und Inhalt des LKCH, die Zuständigkeiten (namentlich die Rollen von Bund und Kantonen), die Pflicht zur Datenlieferung sowie die Sicherheit. Dazu kommen weitere Anpassungen im Gesetz, beispielsweise neue Legaldefinitionen sowie Regelungen zur Finanzierung und zur Evaluation. Die Detailregelungen zum LKCH werden – wie schon beim Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen – durch den Bundesrat in einer Verordnung zu regeln sein.