Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/85: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Leitungskataster Schweiz · 16 Seiten
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können Schäden an Leitungen in der Gemeinde verhindert werden, weil bessere Informationen vorhanden sind. Wenn Gemeinden Netzbetreiberin bzw. -betreiber sind, profitieren sie auch in dieser Funktion. Gesamthaft entsteht für die kommunalen Netzbetreiberinnen bzw. -betreiber am Ende der zwanzig Jahre Umsetzungszeit einen Nutzeneffekt von 34 bis 41 Millionen Franken. Für jeden der 2’048 kommunalen Netzbetreiberin bzw. -betreiber bedeutet dies im Durchschnitt somit einen Nutzeneffekt von etwa 800 bis 1’000 Franken jährlich.
Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete sind vom LKCH nicht anders betroffen als die restlichen Gebiete der Schweiz.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit dem LKCH wird die Leitungskatastersicht auf die Dokumentation der Versorgungs- und Entsorgungsinfrastrukturen schweizweit harmonisiert, was zu Effizienzgewinnen in Planung, Projektierung und Bau von ober- und unterirdischen Infrastrukturen sowie für Wirtschaft und Behörden führt.
Vom LKCH sind nur Unternehmen direkt betroffen, welche als Netzbetreiberin bzw. -betreiber leitungsgebundene Ver- oder Entsorgungsdienstleistungen erbringen.
Gemäss Wirtschaftlichkeitsstudie gilt: Für nicht-kommunale Netzbetreiberinnen bzw. -betreiber ist davon auszugehen, dass die initialen Aufwände für die Datenaufbereitung, Strukturbereinigung und Zustellung der LK-Daten an die zuständige Stelle zwischen 300 und 350 Franken jährlich pro Netzbetreiberin bzw. -betreiber kosten dürften. Die wiederkehrenden Aufwände bei dieser Bereitstellung können pro Netzbetreiberin bzw. -betreiber auf 650 bis 800 Franken jährlich geschätzt werden. Es ist deshalb mit jährlichen Kosten von total 950 bis 1’150 Franken pro Netzbetreiberin bzw. -betreiber zu rechnen. Für kommunale Netzbetreiberin bzw. -betreiber entstehen jährliche Kosten von total 850 bis 1000 Franken.
Zwanzig Jahre nach der Einführung der Verordnung dürfte der LKCH für Netzbetreiberin bzw. -betreiber und Gemeinden gesamthaft zwischen 111 und 132 Millionen Franken in Aufbau und Betrieb gekostet haben. Demgegenüber entsteht für diese beiden Anspruchsgruppen ein Nutzen von 210 bis 255 Millionen Franken. Sind die Kosten für Netzbetreiberin bzw. -betreiber und Gemeinden zu Beginn höher als der unmittelbare Nutzen, so stellt sich bereits nach drei bis sieben Jahren ein positiver Nettonutzen ein, der sich innerhalb von zwanzig Jahren auf etwa 99 bis 123 Millionen Franken belaufen würde. Zudem generiert der LKCH weiteren, nicht quantifizierbaren Nutzen wie beispielsweise die Harmonisierung der Zugriffsberechtigungen und Dokumentationspflichten oder die Klärung von Eigentumsverhältnissen. Nebst den Netzbetreiberin bzw. -betreiber können auch private Nutzende, Kantone und einzelne Bundesstellen mit einem LKCH ihren Arbeitsaufwand reduzieren.
Der LKCH bedeutet für die Netzbetreiberin bzw. -betreiber zum einen weniger Arbeitsaufwand, zum anderen weniger Schäden (durch Bauarbeiten oder Fehler bei der Instandhaltung). Zusätzlich kann weiterer Nutzen qualitativ beschrieben werden. Gemeinden profitieren vom LKCH zum einen im Rahmen ihrer eigenen Bautätigkeit und als Baubewilligungsbehörde durch eine Reduktion des Arbeitsaufwands. Zum anderen können Schäden an Leitungen in der Gemeinde verhindert werden, weil bessere Informationen vorhanden sind. Bei 36 Prozent der Gemeinden kam es in den letzten zehn Jahren zu Schäden auf Gemeindeboden, weil Informationen zu Werkleitungen nicht vorhanden und/oder veraltet und/ oder falsch waren. Hochgerechnet auf alle Gemeinden ergibt sich hier eine jährliche Schadenssumme von 811′263 Franken. Für private Planungsbüros liegt der Nutzen eines Leitungskatasters darin, schnell und einfach an Informationen zu kommen. Konkret kommt es so bei Vorprojekten und Machbarkeitsstudien eher zu einer Kostenwahrheit. Dies besonders dadurch, dass einfacher festgestellt werden kann, wo sich Probleme ergeben (z.B. wenn ein Projekt durch relevante Werkleitungen betroffen sein könnte). Da die Informationen zentral zur Verfügung stehen, würde der LKCH, insbesondere bei gemeindeübergreifenden Projekten (oder in Gebieten, in denen keine Kataster beim Kanton oder bei der Gemeinde vorliegen) einen Mehrwert darstellen. Eine potenzielle Nutzergruppe eines LKCH sind die (kantonalen) Gebäudeversicherungen. Ein Hinweis auf das Interesse der Gebäudeversicherungen an einem Leitungskataster zeigt sich beispielsweise an der Beteiligung der Gebäudeversicherung Luzern an den Erhebungen der Leitungskatasterdaten Wasser in diesem Kanton.
5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Der LKCH hat keine gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Der LKCH hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Verhinderung von Leitungsschäden entsteht insgesamt aber ein positiver Umwelteffekt.
5.6 Andere Auswirkungen
Es sind keine anderen Auswirkungen des LKCH zu erwarten.