Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Polizei, Feuerwehr, Sanität, die Betreibenden kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind für die Erfüllung ihres Auftrags darauf angewiesen, jederzeit grössere Datenmengen mobil auszutauschen. Derzeit fehlt in der Schweiz ein System, das eine mobile, breitbandige Sicherheitskommunikation für Bund1, Kantone und Dritte (z.B. Betreibende kritischer Infrastrukturen) in allen Lagen gewährleistet. Im Alltag und in Katastrophensituationen werden heute zusätzlich zum sicheren Sprachfunk über Polycom handelsübliche Smartphones und Tablets für die breitbandige Datenkommunikation auf den kommerziellen Mobilfunknetzen eingesetzt. Diese Mobilfunksysteme weisen bei grossen, privaten Verkehrsaufkommen nur geringe Kapazitäten für die Datenübertragung der BORS auf, fallen bei einer Strommangellage rasch aus oder genügen der veränderten Sicherheitslage sowie den gesetzlichen Anforderungen an den Informationsschutz nicht mehr. Zudem erreicht das Sicherheitsfunksystem Polycom 2035 das Nutzungsende und muss spätestens dann unterbruchsfrei abgelöst werden.
Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2023 zur Kenntnis genommen, dass ein MSK insbesondere folgende Anforderungen erfüllen muss:
Verfügbarkeit von Sendeleistungen für die BORS bei Überlastung der kommerziel-
len Netze
Lückenlose Abdeckung von Gebieten und innerhalb von Gebäuden sowie in Bahn-
und Strassentunneln
Härtung der Netzinfrastruktur gegen Stromausfälle (Autonomie von mindestens 72
Stunden an definierten Sendestandorten) und Cyberangriffe
Zusatzfunktionalitäten wie z.B. Gruppenkommunikation für die Ereignisbewältigung
Notwendige Frequenzen für die breitbandige Mobilfunkanwendung
Diese anerkannten Prämissen stützen sich auf die Erkenntnisse der Sicherheitsverbundübungen von 2014 und 2019, Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Telematik im Bereich Rettung und Sicherheit von 2017 sowie auf die Schlussfolgerungen aus den von den BORS identifizierten Lücken.
Die Pilotphase wurde im Anschluss an den Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 2020 lanciert und dauerte bis im Frühjahr 2022. Daran nahmen die Kantone Aargau, Waadt, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich teil. Sie führten verschiedene Studien und Feldversuche sowie eine Stabsrahmenübung in der Ostschweiz durch. Ziel war es, verschiedene Gefährdungsszenarien bezüglich der Führungs- und Einsatzkommunikation zu überprüfen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse daraus bestätigten den Bedarf an einer flächendeckenden mobilen, breitbandigen Sicherheitskommunikationslösung deutlich.
Die Einsatzorganisationen weisen seit längerem darauf hin, dass die kommerziellen Mobilfunknetze bereits im Tagesgeschäft überlastet seien und ihre Verfügbarkeit bei grossem Kommunikationsaufkommen nicht gewährleistet sei. Die erkannten Defizite
1 Inkl. dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), das zur dezentralen Bundesverwaltung gehört und dem UVEK zugeordnet ist.