Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten

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Ausserbetriebnahme von Polycom Ende 2035 auch im 2036 und 2037 seitens BABS noch Kosten für den Rückbau und die fachgerechte und sicherheitstechnisch korrekte Entsorgung von nicht mehr benötigten Systemkomponenten, wie zentrale Komponenten, Managementsystemen und Endgeräten etc., anfallen. Die verbleibenden 1,5 Mio. Franken jährlich werden auch nach 2038 weiterhin für bestehende Schulungsanlagen im eidgenössischen Ausbildungszentrum Schwarzenburg sowie für mobile Einsatzmittel und Spezialfahrzeuge im Bereich Sicherheitskommunikation benötigt. Somit kann frühestens ab 2038 mit jährlich 6 Mio. Franken aus Polycom neu für das MSK gerechnet werden.

2.3.3 Synergienutzung in den Bereichen Strassen, Bahnen und Energie

Wo möglich und sinnvoll, sollten auch zwecks optimaler Versorgung Synergien mit bestehenden zivilen Netzen anderer Bundesstellen oder kritischer Infrastrukturen genutzt werden (Bundesamt für Strassen, ASTRA, entlang der Nationalstrassen und in Strassentunnel, Bahnunternehmen / Bundesamt für Verkehr, BAV, in Bahntunnel, Standorte des Energieversorgers Swissgrid etc.). Das MSK würde zudem das sichere Datenverbundnetz mit Datenzugangssystem (SDVN+) als Kernsystem nutzen und so mit krisenresistenten Elementen ergänzen, so dass die mobile, sichere Datenkommunikation in allen Lagen sichergestellt wäre und ein flächendeckendes MSK in allen Lagen entstünde. Dieses Synergiepotential kann aber erst in der Projektphase ermittelt und beziffert werden.

2.3.4 Synergienutzung im Bereich «Härtung der kommerziellen Mobilfunknetze»

Die laufende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) – unter der Leitung des UVEK (BAKOM) – sieht eine Verpflichtung der kommerziellen Mobilfunkanbieter zur Härtung der Mobilfunknetze vor, die ebenfalls Synergiepotential hinsichtlich der Netzverfügbarkeit aufweisen kann. Aktuell sind nur wenige kommerziellen Mobilfunkstandorte gegenüber Stromausfällen gehärtet (vereinzelt bis maximal eine Stunde). Die Verordnungsrevision wird sich primär mit den Kommunikationsbedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft befassen, welche im Falle von Stromausfällen abzudecken sind. Dies betrifft neben dem Telefondienst und den Internetzugängen vor allem auch den Notruf, für den auch im Krisenfall eine geeignete Resilienz sicherzustellen ist. Der Verordnungsgebungsprozess ist derzeit noch im Gange. Der Rettungsprozess resp. die Einsätze der BORS benötigen jedoch eine Härtung gegenüber von längeren Stromausfällen. Deshalb wird bei MSK eine Stromsicherheit von 72 Stunden angestrebt8, damit die BORS ihren Auftrag erfüllen können. Es ist vorgesehen, nur diejenigen Mobilfunkstandorte zu härten, die für die Funkabdeckung der BORS von Nutzen sind, was sich auch vorteilhaft auf die Investitions- und Betriebskosten auswirkt. Damit die BORS die Mobilfunknetze möglichst jederzeit und überall nutzen können, sollte zusätzlich zur Härtung auch eine Verpflichtung zum «Nationalen Roaming» zugunsten der BORS vorgesehen werden. Diesbezüglich werden zwischen dem BAKOM und dem BABS weitere Abklärungen (auch in der Konzeptphase) durchgeführt.

2.3.5 Potentieller Frequenzbedarf für MSK

Das Volumen der mobil übertragenen Daten nimmt stetig zu. Gründe dafür sind die hohe Marktdurchdringung von Smartphones, die steigende Datennutzung, die vor allem durch Videodienste getrieben wird, sowie die Zunahme von Geräten und Gegenständen, die drahtlos mit dem Internet verbunden sind. Aufgrund dieser Entwicklungen werden voraussichtlich zusätzliche Frequenzen für Mobilfunksysteme (IMT9) benötigt

8 Statt einer Härtung der terrestrischen Infrastruktur für MSK könnte zukünftig eine Kombination mit satellitengestützten Anwendungen eine effiziente Ergänzung darstellen.

9 International Mobile Telecommunications (IMT), Familie der Mobilfunksysteme UMTS (3G), LTE (4G), New Radio (5G).