Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 9Fedlex · Erläuternder Bericht
Die Abklärungen in der Pilotphase MSK haben gezeigt, dass bei der Umsetzung der «Kombi-Variante» die gegenwärtig im BZG verankerte Aufteilung auf zentrale und dezentrale Komponenten des Telekommunikationssystems nicht mehr zielführend ist und daher eine Neuformulierung der Regelung nötig wird. Ebenso müssen die Kostenverteilung Bund-Kantone und die angestrebte Governance neu gesetzlich im BZG verankert werden, um dem Resultat der Pilotphase und der Vorkonsultation zu entsprechen. Die Kantone könnten einen wesentlich grösseren Anteil bezahlen als der Bund. Deshalb würden sie entsprechend mehr Verantwortung und Mitbestimmung in der Governance übernehmen, als dies in der jetzigen gesetzlichen Regelung verankert ist. Mit einer offenen Formulierung könnte man verschiedene Governance-Varianten ermöglichen. Dies könnte vorderhand über die bestehenden Gremien von «Polizeitechnik und -informatik (PTI)»5 geschehen, die eine Schlüsselrolle auf allen Ebenen einnehmen würden. Die nachfolgende Abbildung fasst die Aufgaben, Strukturen und Gremien von PTI zusammen. Die heutigen Gremien müssten für MSK jedoch mit zusätzlichen Vertretern der Bundesverwaltung ergänzt werden.
Abbildung 1: Organisation für das Programm MSK
Während der Vernehmlassung wird PTI einen Workshop zwecks Schärfung der Governance durchführen. Als Alternative wird in diesem Rahmen auch die Schaffung einer dezidierten Organisation für MSK geprüft. In der Botschaft wird die vorgesehene Governance auf der Grundlage dieses Workshops im Detail beschrieben werden.
2.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
2.2.1 Generelles zu den Gesamtkosten
Im Bericht, der zwischen Juni und September 2023 bei den Kantonen über die Regierungskonferenzen, dem Fürstentum Liechtenstein und den hauptsächlich betroffenen
5 Um gemeinsame Vorhaben von Bund und Kantone im Polizeiwesen umzusetzen, wurde PTI Schweiz als gemeinsam getragene öffentlich-rechtliche Körperschaft gegründet.