Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten

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Bundesstellen in einer Vorkonsultation war, wurde den Kantonen ein Kostenschlüssel von 1/3 Bund und 2/3 Kantone vorgeschlagen. Die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) – unterstützt von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) – schlugen in ihrer Stellungnahme hingegen vor, den Kostenschlüssel von PTI Schweiz anzuwenden. Dieser sieht eine Kostenaufteilung von 30 % für den Bund und 70 % für die Kantone vor. Der Bundesrat hat diesen Kostenschlüssel in seinem Entscheid von 22. Dezember 2023 unterstützt. Gestützt auf die Informationen der Marktstudie und nach aktueller Beurteilung können die Kosten für ein MSK wie folgt geschätzt werden:

Tabelle 1: Gesamtübersicht der Kosten

Die Gesamtausgaben für die empfohlene «Kombi-Variante» MSK für den Zeitraum 2026-2046 würden sich auf rund 2,9 Mrd. Franken (Bund: 880,8 Mio. Franken6; Kantone: 2055,2 Mio. Franken; Fürstentum Liechtenstein: 9,4 Mio. Franken; Dritte: 58,5 Mio. Franken) belaufen. Die Aufteilung der Kosten Bund und Kantone erfolgt gemäss Kostenteiler PTI (30 % Bund / 70 % Kantone), nach Abzug der Gesamtkosten des Fürstentums Liechtenstein und Dritter sowie der Beiträge von Polycom von 2038 bis 2046.

Bei den Investitionsausgaben (Entwicklung, Beschaffung) handelt es sich um Grössenordnungen mit einem Risikozuschlag von 15 %. Dieser Risikozuschlag konnte gegenüber der Marktstudie aufgrund einer erneuten Plausibilisierung um 10 % reduziert werden. Bei den wiederkehrenden Ausgaben (Betrieb, Unterhalt) wurde im Rahmen der Marktstudie ein Risikozuschlag von 5 % eingerechnet; dieser wurde aufgrund der erneuten Plausibilisierung auf 15 % angehoben. Die Erhöhung des Risikozuschlags begründet sich dadurch, dass mit kürzeren Werterhaltungszyklen (Technologiewandel) zu rechnen ist. Um die Betriebsrisiken noch besser eingrenzen zu können, sind präzisere Angaben als diejenigen aus der Marktstudie erforderlich. Diese werden jedoch erst nach der Konzeptphase vorliegen.

Die kantonalen Verfahren und demokratischen Prozesse machen es jedoch erforderlich, bereits heute Angaben zu den Kosten zu liefern, um die entsprechenden Kredite zu genehmigen. Nur so ist es möglich, die erste Phase des Projekts rechtzeitig zu starten und dadurch einen teureren Parallelbetrieb zu Polycom über 2035 hinaus oder gar eine fehlende Nachfolgelösung zu vermeiden.

Im Anhang sind die Kostenangaben für Bund und Kantone, das Fürstentum Liechtenstein und Dritte im Detail ersichtlich.

2.2.2 Investitionsausgaben Bund

Für die für den Bund nötigen Investitionsausgaben (Entwicklung und Beschaffung) beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für das VBS (BABS) von rund

6 Ohne Abzug der Beiträge von Polycom von jährlich 6 Mio. Franken (2038 bis 2046 insgesamt 54 Mio. Franken). Gesamtausgaben Bund nach Abzug der Beiträge von Polycom: 826.8 Mio. Franken.