Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten
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funktechnischen Versorgung entlang der Nationalstrassen oder in Bahntunneln. Gesuche im Zusammenhang mit einem potentiellen Frequenzbedarf werden vom BAKOM geprüft.
Abs. 4-7
Die Absätze 4-7 werden gestrichen, da die Governance gemäss neuem Absatz 2 gemeinsame Aufgabe der Kantone mit dem Bund darstellt.
Abs.8
Absatz 8 wird gestrichen, da die erwähnte Pilotphase zwischen 2020 und 2023 durchgeführt und abgeschlossen wurde.
3.2 Artikel 25 BZG und Art. 25a BZG
Das MSK und das nationale Lageverbundsystem werden aus der Sachüberschrift von Artikel 25 sowie aus dem Einleitungssatz von Absatz 1 herausgelöst. Das nationale Lageverbundsystem ist Bestandteil des sicheren Datenverbundsystems (SDVS) und muss nicht separat erwähnt werden. Die Finanzierung des MSK wird in einem neuen Artikel 25a Mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem beschrieben.
Artikel 25a hält den Kostenschlüssel fest, den der Bund (30 %) und die Kantone (70 %) zur Finanzierung der verbleibenden Gesamtausgaben des MSK anwenden. Diese resultieren nach Abzug der Investitionsausgaben und wiederkehrenden Kosten des Fürstentums Liechtenstein und Dritter.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Die detaillierten Kostenangaben sind im Anhang ersichtlich.
Die Investitionsausgaben für die Entwicklung und die Beschaffung des MSK betragen für den Bund11 von 2026 bis 2046 rund 330 Mio. Franken. Entsprechend wird dem Parlament ein Verpflichtungskredit in dieser Höhe beantragt. Die entsprechenden Voranschlagskredite müssen dem VBS (BABS) 2025 mit dem Entwicklungsrahmen 2027/2028 ff. zugesprochen werden.
Dem Verpflichtungskredit liegt der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2023 (106,2 Punkte; Dez. 2020 = 100 Punkte) zugrunde. Es wird eine Teuerung von 1.7 Prozent ab 2023 angenommen.
Für Betrieb und Unterhalt (inkl. Personalausgaben) wird in den Jahren 2026 und 2027 mit einem zusätzlichen Aufwand von 1 Mio. Franken bzw. 30,5 Mio. Franken gerechnet, da bereits in der Planungsphase Betriebsausgaben im Rahmen des Proof of Concept bzw. für die Vorbereitung des Testbetriebs in den Folgejahren notwendig sind. Die Betriebsausgaben (vgl. ebenfalls Tabelle 4) steigen 2028 bis 2033 kontinuierlich bis maximal auf 41,6 Mio. Franken an und stabilisieren sich dann für den Regelbetrieb ab 2036 auf 23,9 Mio. Franken pro Jahr, ab 2038 – nach Abzug der jährlich 6 Mio. Franken für Polycom – auf 17,9 Mio. Franken jährlich. Die wiederkehrenden Kosten des Bundes (BABS) für Betrieb und Unterhalt betragen im Zeitraum 2026 bis 2046 insgesamt 497,3
11 Inkl. ENSI