Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten
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Übersicht
Polizei, Feuerwehr, Sanität, die Betreibenden kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind für die Erfüllung ihres Auftrags darauf angewiesen, jederzeit grössere Datenmengen mobil auszutauschen. Dies muss auch möglich sein, wenn die bestehenden Mobilfunknetze überlastet oder beschädigt sind, etwa nach Naturkatastrophen, bei einem Stromausfall, Sabotageakt, Cyberangriff oder Terroranschlag. Ein einheitliches System, das die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen sicherstellt, fehlt zurzeit in der Schweiz. Dies erst recht, wenn das Sicherheitsfunksystem Polycom 2035 das
Nutzungsende erreicht. Ein nationales mobiles Sicherheitskommunikations-
system (MSK) würde das vom Parlament im September 2019 beschlossene nationale sichere Datenverbundsystem (SDVS) um eine sichere mobile Datenkommunikation ergänzen und Polycom ab 2030 sukzessive ersetzen. Für die sichere und krisenresistente Übermittlung von Sprache, Daten und Bilder, zur Schliessung der identifizierten Lücke und als Nachfolgesystem von Polycom werden für Aufbau und Betrieb eines MSK im Zeitraum 2026-2046 Gesamtkosten von rund 2,9 Mrd. Franken veranschlagt. Davon entfallen rund 880 Mio. Franken auf den Bund und 2055 Mio. Franken auf die Kantone, was einem Kostenteiler
30 % Bund – 70 % Kantone entspricht. Weitere rund 9 Mio. Franken soll das Fürstentum Liechtenstein tragen sowie rund 59 Mio. Franken würden Dritte (z.B. Betreibende kritischer Infrastrukturen) übernehmen. Für den Beitrag des Bundes an die Entwicklung und Beschaffung des MSK (Investitionsausgaben) soll ein Verpflichtungskredit (VK) von rund 330 Mio. Franken beantragt werden. Weitere rund 500 Mio. Franken (rund 50 Mio. aus dem Wegfall der Betriebsausgaben von Polycom ab 2038 bereits abgezogen) würden für 21 Jahre für Betrieb und Unterhalt zu Lasten Bund anfallen. Für die vorgeschlagene Realisierung des MSK sind Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG) notwendig.
Ausgangslage
Die Veränderung der Risikolandschaft und der Bedrohungslage stellen den Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. Die Abhängigkeit von einer funktionierenden Stromversorgung wächst stetig. Gezielte Cyberangriffe auf die Behörden oder die Betreibenden kritischer Infrastrukturen nehmen global zu. Die Terrorbedrohung bleibt weiterhin hoch. Der Ukrainekrieg hat die sicherheitspolitische Situation in Europa fundamental verschlechtert.
Die heute verfügbaren Telekommunikationssysteme der kommerziellen Mobilfunkbetreiber weisen Sicherheitsdefizite und Lücken in der Funkversorgung auf. So wurde beispielsweise bei der Sicherheitsverbundübung 2019 (SVU 19) festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme bei einer Strommangellage massiv eingeschränkt wären oder ganz ausfallen würden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die benutzten kommerziellen Netze eine geringe oder keine Krisenresistenz aufweisen. Systeme, deren Funktionalität und Funkversorgung eingeschränkt ist, ermöglichen keinen stabilen, zeitgerechten und verlässlichen Daten- und Informationsfluss.
Im Alltag sowie erst recht bei Katastrophen und Notlagen sind die Blaulichtorganisationen, Führungsorgane, weitere involvierten Behörden und Organisationen sowie die Betreibenden kritischer Infrastrukturen auf gemeinsame und funktionierende mobile und ortsfeste Kommunikationssysteme angewiesen, um ihre Aufträge zu erfüllen.