Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/30: Nationales mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) · 22 Seiten
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Mio. Franken, was durchschnittlich 23,7 Mio. Franken pro Jahr entspricht. Die entsprechenden Voranschlagskredite müssen dem VBS (BABS) 2025 mit dem Entwicklungsrahmen 2027/2028 ff. zugesprochen werden.
Durch die Ausserbetriebnahme des Sicherheitsfunksystems Polycom fallen ab 2038 Aufwände von jährlich 6 Mio. Franken weg. In der Zeit des Systemwechsels (2030 bis 2035) wird ein Parallelbetrieb Polycom-MSK sichergestellt.
Die Gesamtausgaben für den Bund belaufen sich somit von 2026 bis 2046 auf rund 880 Mio. Franken. Sowohl die Investitionsausgaben wie auch die Betriebsausgaben (inkl. Personalausgaben) können nicht mit den bestehenden Mitteln des VBS (BABS) finanziert werden und sind 2025 mit dem Entwicklungsrahmen 2027/2028 ff. zuzusprechen.
Weitere Investitionsausgaben und die jährlichen Betriebsausgaben für allfällige Anpassungen von Einsatzleitzentralen hängen von den Bedürfnissen der einzelnen Bundesstellen ab. Diese Ausgaben sind nicht Teil dieser Vorlage und müssten separat beantragt werden.
Die Beiträge von Dritten, wie Betreibende kritischer Infrastrukturen, die das System nutzen wollen, kommen sowohl dem Bund als auch den Kantonen zugute und werden die gesamten Betriebskosten senken. Die Höhe der Beiträge lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht beziffern, da deren Nutzungsbedürfnisse individuell sind und erst hinsichtlich einer Inbetriebnahme fallweise abgeklärt werden können. Die Kostenschätzungen für Dritte stützen sich auf die Marktstudie und sind unverhandelt.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Damit das Projekt innerhalb der zeitlichen, finanziellen und qualitativen Vorgaben durchgeführt und der landesweite Betrieb des MSK zusammen mit den Leistungserbringern von Bund und Kantonen sowie Mobilfunkanbietern rund um die Uhr gewährleistet werden kann, sind zusätzliche Stellen erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Kostenverteilung (30 % Bund und 70 % Kantone) beim Bund bzw. VBS/BABS zusätzliche personelle Mittel im Umfang von sieben Vollzeitstellen für die Umsetzung und den Betrieb des MSK benötigt werden. Dies entspricht zusätzlichen Personalausgaben von 6,1 Mio. Franken. Die finanziellen Mittel werden durch das VBS/BABS 2025 im Rahmen der Bedarfserhebung zum Entwicklungsrahmen 2027/2028 ff. beantragt.
Weil es sich um ein nationales und ausgesprochen komplexes Projekt im Bereich der Sicherheit handelt und das MSK über eine lange Zeitdauer (bis mindestens 2046) in Betrieb stehen wird, besteht eine Notwendigkeit, den Know-how-Erhalt und die Technologieevolution zu gewährleisten. Es ist vorgesehen, dass spezifische, befristete und nicht zum Kerngeschäft zählende Aufgaben und Expertisen von externen Dienstleistern erfüllt werden. Deren Kosten sind in den erwähnten Investitionsausgaben in Tabelle 2 enthalten.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone
4.2.1 Finanzielle Auswirkungen für die Kantone
Für die Kantone würde sich im Zeitraum 2026-2046 ein Investitionskostenanteil von insgesamt 768,7 Mio. Franken ergeben. Die wiederkehrenden Kosten für Betrieb und Unterhalt würden sich von 2026 bis 2046 auf insgesamt 1286,4 Mio. Franken belaufen.
Die Gesamtausgaben für die Kantone belaufen sich damit von 2026 bis 2046 auf total 2055,2 Mio. Franken.