Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 19Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
ZH verlangt die Aufhebung des gesetzlichen Mindestbetrags für eine Entschädigung (CHF 500), um den Bedürfnissen von finanziell schlecht gestellten Personen Rechnung zu tragen. Artikel 20 Absatz 3 OHG soll demnach neu folgendermassen lauten: «Die Entschädigung be- trägt höchstens 120 000 Franken.»66
ZH beantragt zudem, Artikel 1 Absatz 2 der Opferhilfeverordnung (OHV)67 mit einem neuen Buchstaben d zu ergänzen: «Bei Ehegatten ohne Anspruch auf Ergänzungsleistungen wird das Erwerbseinkommen zu zwei Dritteln angerechnet.» Dies würde die Auswirkungen auf die Opferhilfe nach dem geänderten Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hin- terlassenen- und Invalidenversicherung (ELG)68, in Kraft seit dem 1. Januar 2021, berück- sichtigen. Sollte aufgrund der Vorlage eine Anpassung der OHV notwendig sein, sollten aus Sicht von BE auch die Bestimmungen zu den anrechenbaren Einnahmen überprüft werden.
Dachverbände der Wirtschaft, interessierte Organisationen und Private
Frauen-Nottelefon Winterthur und Frauenberatung sexuelle Gewalt ZH ersuchen um eine
Präzisierung von Artikel 10 Absatz 1 OHG, mit dem Ziel, die Praxis bei der Akteneinsicht, ins- besondere im Zusammenhang mit der Verhängung von Gewaltschutzmassnahmen, zu ver- einheitlichen. Sie schlagen folgenden Wortlaut vor: «Die Beratungsstellen können Einsicht nehmen in Akten von Strafverfolgungsbehörden, hinsichtlich Schutzmassnahmen in Zusam- menhang mit Gewalt und Gerichten aus Verfahren, an denen das Opfer oder seine Angehöri- gen teilnehmen, sofern diese ihre Zustimmung erteilen.»
Eine Privatperson69 wünscht im OHG eine Reglementierung zu den Opfern von Angriffen mit künstlicher Intelligenz.
7.2 Bemerkungen zur Streichung der Finanzhilfen für die Ausbildung Kantone
7 Kantone (AI, BE, FR, NE, SH, TI und VD) sprechen sich gegen die im Rahmen des Entlas- tungspakets 27 vom Bundesrat empfohlene Streichung der Finanzhilfen für die Ausbildung von Fachpersonen (Art. 31 OHG) aus.
Parteien
Aus Sicht der GRÜNEN ist es paradox, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Opferhilfe beantragt und gleichzeitig mit dem Entlastungspaket 27 die Finanzhilfen für die Ausbildung der Fachpersonen streichen will.
Dachverbände der Wirtschaft, interessierte Organisationen und Private
SODK und Frauenhaus freiburg sprechen sich gegen eine Streichung der Ausbildungshilfen aus.
66 Es ist zu beachten, dass der Höchstbetrag für die Entschädigung per 1. Januar 2025 an die Teuerung angepasst wurde und neu 130 000 Franken beträgt (AS 2024 163).
67 SR 312.51
68 SR 831.30
69 Gfeller Danièle