Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Kostenübernahme für die rechtsmedizinische Hilfe zu prüfen. LU fordert Klärungen, damit die Spitäler keine ungedeckten Kosten riskieren.
7 Kantone (AI, AR, FR, GL, OW, SZ und UR) wollen die Subsidiarität der Opferhilfe explizit beibehalten. Rechtsmedizinische Kosten sollen demnach nur übernommen werden, wenn sie nicht durch Sozialversicherungen oder Strafverfolgungsbehörden gedeckt werden.
Durch allgemeinen Verweis auf die Stellungnahme der SODK halten die Kantone AI, AR, FR, OW, SZ und UR fest, dass die angestrebte einheitliche Regelung aufgrund des Geltungsbe- reichs des OHG weiterhin nicht alle Fälle erfasst (insbesondere, wenn das Opfer nicht in der Schweiz wohnhaft war und die Straftat im Ausland begangen wurde). Auch TI weist darauf hin, dass nicht in den Geltungsbereich des OHG fallende Personen weiterhin keine Unterstüt- zung durch die Opferhilfe erhalten. Nach Ansicht dieses Kantons braucht es auch für diese Fälle eine Lösung.
4.2 Parteien
Sämtliche politischen Parteien (die Mitte, die EVP, die FDP, die SP, die SVP und die GRÜ- NEN) befürworten den Ausbau der medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen für die Opfer von Gewalt und unterstützen den Vorentwurf.
Laut der Mitte, der EVP und den GRÜNEN erleichtert die vorliegende Revision den Opfern den Zugang zu einer unmittelbaren und spezialisierten Versorgung. Für die Mitte ist auch die Stärkung der Sichtbarkeit der Opferhilfe begrüssenswert. Laut der SP und den GRÜNEN die- nen die vorgesehenen Anpassungen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, auch wenn diese aus Sicht der SP nicht weit genug gehen. Die Tatsache, dass das Opfer unabhängig von einer Strafanzeige eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellen lassen kann, erhöht laut der EVP und der SVP die Möglichkeit, die Täter und Täterinnen zur Rechenschaft zu zie- hen. Die SVP ist insgesamt der Ansicht, dass der Fokus stärker auf die Verurteilung und die Ausschaffung der Täter und Täterinnen gelegt werden sollte.
Die SP begrüsst die Festlegung von nationalen Minimalstandards. Für sie ist jedoch wichtig, dass die Kantone spezialisierte Anlaufstellen bereitstellen, die jederzeit und kostenlos zur Verfügung stehen. In jedem Kanton brauche es rund um die Uhr geöffnete Krisenzentren mit spezialisiertem Fachpersonal. Laut der SP sollten auch Personen, die im Ausland Opfer von Gewalttaten wurden, Zugang zu Unterstützungsleistungen erhalten, selbst wenn sie zum Zeit- punkt der Tat nicht in der Schweiz wohnhaft waren.
Die SVP begrüsst, dass den Kantonen ein gewisser Freiraum zugestanden wird. Für die FDP sind die Wahrung der Verhältnismässigkeit sowie der Schutz der Personendaten von Opfern und Tätern bzw. Täterinnen ein zentrales Anliegen. Die Kantone sollen die Umsetzung flexi- bel gestalten und dabei ihre Autonomie wahren können. Die Mitte weist darauf hin, dass die anfallenden Mehrkosten für die Kantone verhältnismässig bleiben müssen.