Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
Nach Ansicht der GRÜNEN wird mit der Änderung von Artikel 14 Absatz 1 OHG eine
schweizweit einheitliche Finanzierung der Leistungen sichergestellt. Die FDP fordert hinge- gen, dass die Finanzierungsfrage klar geregelt wird, um Unsicherheiten für die Kantone zu vermeiden. Auch die Übergangsregelungen für bereits abgeschlossene Verfahren müssten eindeutig definiert werden. Hinsichtlich der Kostenübernahme ist es für die SP wichtig, die bü- rokratischen Hürden so gering wie möglich zu halten.
Dachverbände der Wirtschaft, interessierte Organisationen und Private
Die Mehrheit der Organisationen34 und eine Privatperson35 begrüssen, dass der Leistungska- talog der Opferhilfe um die rechtsmedizinische Hilfe ergänzt wurde. Mit dieser Änderung wird aus Sicht von alliance F, AvenirSocial, EFK sowie femmes protestantes auch die Finan- zierung geklärt. Laut alliance F und femmes protestantes wird dadurch zudem ein schweiz- weit einheitlicher Rechtsrahmen festgelegt.
Frauen-Nottelefon Winterthur, BIF und Frauenberatung sexuelle Gewalt ZH begrüssen,
dass der Begriff «rechtsmedizinische Hilfe» verwendet wird und nicht nur von «Krisenzen- tren» gesprochen wird. Es wurden bereits erste gute Erfahrungen mit flexiblen und nieder- schwelligen Systemen wie dem im Kanton ZH aufgebauten Dienst von «Forensic Nurses» gemacht.
Frauen-Nottelefon Winterthur und Frauenberatung sexuelle Gewalt ZH würden eine ge- mischte Finanzierung wie im Kanton ZH bevorzugen.36 Sollte dies nicht möglich sein, schla- gen sie für Artikel 13 Absatz 1 OHG folgende Ergänzung vor: «Die Beratungsstellen verfügen über eine der Leistung angemessene Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Höhe der So- forthilfe.» Dies würde es den Beratungsstellen für Opferhilfe ermöglichen, die rechtsmedizini- sche Hilfe selbständig zu finanzieren.37 BIF findet, dass die Empfehlungen der SVK-OHG und infolgedessen auch die Kompetenzen der Beratungsstellen für die Ausrichtung der Soforthilfe entsprechend angepasst werden müssen.
Nach Ansicht einer Mehrheit der Organisationen38 besteht durch das Subsidiaritätsprinzip weiterhin das Risiko, dass die gewaltausübende Person die Rechnung für die beanspruchten Leistungen entdeckt. Hier brauche es also dringend weitere Verbesserungen. Nach Ansicht der SKG braucht es Lösungen, die verhindern, dass die Sozialversicherungen zusätzliche Abklärungen vornehmen, die für die Gewaltopfer schwerwiegende Folgen haben können.
AvenirSocial und dem SGB ist es ein Anliegen, dass die bürokratischen Hürden so gering wie möglich gehalten werden.
34 alliance F, Anthrosocial, ARTISET, Associazione Consultorio delle Donne Lugano, BIF, Brava, Centre d’accueil MalleyPrairie, CSP Vaud, DAO, DJS, EKF, FEG, femmes protestantes, FIZ, Franxini – Reatch, Frauen für den Frieden Schweiz, Frauenhaus AG-SO, Frauenhaus beider Basel, Frauenhaus freiburg, Frauenhaus LU, Frauenhaus Winterthur, Frauenhaus ZH, Frauenhaus ZH Oberland, Frauen-Nottelefon Wintherthur, Frieda, IAMANEH, IKAGO, insieme, LibElle, LOS, Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, Opferhilfe beider Basel, Opferhilfe Bern, Opferhilfe SG – AR – AI, post Beijing, Puntozero, Sexuelle Gesundheit Schweiz, SGB, SKF, SKG, SKHG, Solidarité femmes Biel/Bienne, SZBLIND, Unterschlupf
35 Hofner Marie-Claude
36 Im Kanton Zürich wird die Finanzierung nicht allein über die Beratungsstellen und die Soforthilfe gewährleistet, sondern auch von der Gesundheitsdirektion.
37 Im Kanton Zürich, beispielsweise, verfügen die Beratungsstellen über einen Soforthilfebetrag von bis zu 1000 Franken pro Person. Für weitere Kosten, die über diesem Betrag liegen, muss ein Gesuch an die Kantonale Opferhilfebehörde gerichtet werden.
38 Anthrosocial, ARTISET, Associazione Consultorio delle Donne Lugano, Brava, Centre d’accueil MalleyPrairie, CSP Vaud, DAO, DJS, FEG, FIZ, Frauen für den Frieden Schweiz, Frauenhaus AG-SO, Frauenhaus beider Basel, Frauenhaus freiburg, Frauenhaus LU, Frauenhaus Winterthur, Frauenhaus ZH, Frauenhaus ZH Oberland, Frieda, IAMANEH, insieme, LibElle, Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, Opferhilfe beider Basel, Opferhilfe Bern, Opferhilfe SG – AR – AI, post Beijing, Puntozero, Sexuelle Gesundheit Schweiz, SKF, Solidarité femmes Biel/Bienne, SZBLIND, Unterschlupf