Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 26 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes
3 Organisationen und gesamtschweizerische Dachverbände2 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Von den verbleibenden 87 Teilnehmenden stimmen 86 der Vor- lage zu, wobei alle gewisse Änderungsvorschläge oder Zusatzforderungen anbringen. Eine Privatperson hat keine Haltung zum Vorentwurf geäussert. Die Stellungnahmen von 33 Orga- nisationen sind in grossen Teilen identisch, sie sind entstanden im Austausch mit dem Netz- werk Istanbul Konvention. Negative Stellungnahmen, welche die Revision ablehnen, sind nicht eingegangen.
3 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Dachverbände, interessierten Organisationen und Privat- personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang. Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen. Für detaillierte Begründungen wird auf die Origi- nalstellungnahme verwiesen.3
4 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf
4.1 Kantone
Alle Kantone unterstützen den Vorentwurf grundsätzlich.
19 Kantone4 betonen, dass sie die Teilrevision als wichtige, zielführende Massnahme zur Verbesserung des Opferschutzes erachten. 14 Kantone5 halten sie für einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
9 Kantone6 weisen auf bereits bestehende Massnahmen oder Angebote in ihrem Kanton hin, welche die neu vorgesehenen Pflichten bereits zumindest teilweise erfüllen.
14 Kantone7 weisen darauf hin, dass die Revision zu zusätzlichen personellen und finanziel- len Aufwänden für die Kantone führen wird . Sie begründen dies einerseits mit dem Leis- tungsausbau in Kantonen, welche aktuell kein System für (rechts)medizinische Versorgung haben, und andererseits mit der in den letzten Jahren gestiegenen Anzahl Beratungsanfra- gen zur medizinischen Hilfe, dem zu erwartenden Zuwachs der Anfragen durch die bessere Bekanntmachung sowie den Ressourcen für ebendiese Bekanntmachung.8 10 Kantone9 be- antragen entsprechende Anpassungen beziehungsweise Präzisierungen im erläuternden Be- richt.
10 Kantone10 bemängeln Unklarheiten bei der Finanzierung der Leistungen, insbesondere der rechtsmedizinischen Hilfe. AR und TI fordern eine einheitliche Umsetzung. TI sowie die Kantone AI, AR, FR, OW, SZ und UR verweisen auf die Stellungnahme der SODK und bitten die Schweizerische Opferhilfekonferenz (SVK-OHG), die Erarbeitung von Empfehlungen zur
2 KKJPD, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gemeindeverband
3 www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > EJPD > Vernehmlassung 2024/38, https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/38/cons_1
4 AR, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TI, UR, ZG, ZH
5 AR, AI, BL, BS, FR, JU, NE, NW, OW, UR, SZ, TI, ZG, ZH
6 AG, BS, FR, GE, GR, NE, SG, VD, VS
7 AI, AR, BE, BL. FR, JU, NE, NW, OW, SZ, TI, VD, ZG, ZH
8 AI, AR, BE, BL, FR, JU, NE, OW, TI, SZ, UR, ZG, ZH
9 AG, AI, AR, BE, FR, LU, NE, OW, SZ, ZG
10 AI, AR, BE, FR, GR, LU, OW, SZ, TI, UR