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Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 19 Seiten

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Klimaschutz-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

3. Kapitel: Anpassung an den und Schutz vor dem Klimawandel

Art. 24 Strategische Ziele für die Anpassung an den Klimawandel

Das BAFU analysiert regelmässig die Risiken des Klimawandels in der Schweiz und entwickelt unter Einbezug von weiteren Bundesstellen und den Kantonen strategische Ziele zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz vor dessen nachteiligen Auswirkungen.

Art. 25 Plattform Anpassung an den Klimawandel

1Für die Koordination im Bereich der Anpassung an den Klimawandel wird eine Plattform geschaffen.

2Die Plattform besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die sich mit der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels befassen.

3Die Plattform hat insbesondere folgende Aufgaben:

a. die Vernetzung der wichtigsten Akteure und Fachkompetenzen im Bereich Anpassung an den Klimawandel;

b. die Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen den verschiedenen Akteuren und Ebenen;

c. die Abstimmung der Aktivitäten, Stossrichtungen und Strategien auf den verschiedenen Ebenen;

d. die Beurteilung der Handlungsfelder und des Handlungsbedarfs bei der Anpassung an den Klimawandel;

e. die Unterstützung des BAFU bei der Weiterentwicklung der strategischen Ziele.

4Das BAFU leitet und organisiert die Plattform und führt die Geschäftsstelle.

4. Kapitel: Klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse

Art. 26 Freiwilliger Klimatest

1Zur Überprüfung der Klimaverträglichkeit der Finanzmittelflüsse und des effektiven Beitrags der Finanzbranchen an die Klimaziele stellt das BAFU in Absprache mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen den Finanzbranchen mindestens alle zwei Jahre einen Klimatest zur Verfügung. Die Teilnahme am Klimatest ist freiwillig.

2Der Klimatest stützt sich auf eine international anerkannte, wissenschafts- und szenariobasierte Methode, die anlageklassen- und sektorspezifische quantitative und qualitative Ergebnisse liefert. Die Methode muss unlizenziert zur Verfügung stehen.

3Das BAFU plausibilisiert die Vollständigkeit der eingereichten Daten.