Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 16 Seiten

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• die Teuerung seit der Einführung der jährlichen Pauschalbeiträge im 2004,

• anteilsmässige, pauschale Kostenbeteiligung an den Unterhaltskosten für die Gaswarnanlage,

• anteilsmässige, pauschale Kostenbeteiligung an den Telefonie-/Internetgebühren,

• Pauschale für Ersatz von Kleingerätschaften (Luftentfeuchter, Nothandleuchten, Feuerlöscher), berechnet auf zehn Jahre.

Zurzeit wird eine neue Strategie sowie ein darauf basierendes Konzept zur Weiterentwicklung bzw. -verwendung der sanitätsdienstlichen Schutzanlagen (geschützte Spitäler und geschützte Sanitätsstellen) erarbeitet. Bis zum Vorliegen des entsprechenden Konzepts, auf dessen Basis die Kantone ihre Bedarfsplanung vornehmen können, bleiben die bisherigen Bestimmungen für sanitätsdienstliche Schutzanlagen daher bestehen. Somit werden auch die Pauschalbeiträge für geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler nicht verändert.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Kosten und personelle Auswirkungen betreffend Werterhalt der Schutzanlagen:

Für die Finanzierung der Erneuerungen von Schutzanlagen (KP/BSA), die nach der kantonalen Bedarfsplanung ab 2026 noch im Portfolio des Bundes verbleiben, ist der Bund zuständig. Im Zuge der künftigen kantonalen Bedarfsplanungen gilt die Vorgabe, dass möglichst neuwertige Schutzanlagen (Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen) weiter betrieben werden sollen. Somit ist davon auszugehen, dass viele (Annahme 75 %) der rund achthundert Schutzanlagen, die vierzigjährig und älter sind aufgehoben und einer anderen Nutzung zugeführt werden. Rund zweihundert der über vierzigjährigenSchutzanlagen, bleiben aber auch nach erfolgten kantonalen Bedarfsplanungen im Portfolio des Bundes und müssten somit in den kommenden Jahren erneuert werden. Eine erste Erhebung des BABS hat ergeben, dass für die Erneuerung einer durchschnittlichen Schutzanlage mit Kosten von total 1,1 Millionen Franken gerechnet werden muss. Um die zweihundert Schutzanlagen in den nächsten Jahren zu erneuern, müssten somit seitens vom Bund total 220 Millionen Franken investiert werden. Die Schutzanlagen sollen auf Grundlage der genehmigten Bedarfsplanung über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren erneuert werden. Jährlich müssten (in Abhängigkeit der eingehenden Gesuche der Kantone) für die anstehenden Erneuerungen folglich 14-15 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Für die Projektbegleitung, die Prüfung und Genehmigung der Erneuerungsgesuche benötigt das BABS künftig 8 Vollzeitstellen (FTE). Aktuell stehen dem Bund (VBS, BABS) für die Erneuerung und den Unterhalt der Schutzanlagen jährlich jedoch nur rund 9 Millionen Franken und 4 FTE (1.5 FTE Heizung Lüftung und Sanitär [HLS], 1.5 FTE Elektro, 1.0 FTE Bau) für Projektbegleitung, die Prüfung und Genehmigung der Erneuerungsgesuche zur Verfügung. Mit den heute zur Verfügung stehenden