Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 16 Seiten

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dem Bund keine wesentlichen zusätzlichen Kosten für die neu festgelegten jährlichen Pauschalbeiträge entstehen werden. Künftig werden zwar teilweise weniger Schutzanlagen abgegolten, dafür aber für die verbleibenden höhere Betriebsbeiträge ausgerichtet. Für die bestehenden Schutzanlagen fallen momentan bei einer vollständigen Betriebsbereitschaft Pauschalbeiträge von jährlich 5.46 Millionen Franken an – die Berechnungsmodelle sehen für die Zukunft jährliche Kosten von 5.57 Millionen Franken vor. Die Erhöhung der Kosten wird dadurch kompensiert, dass neu die Kleingerätschaften nicht mehr über die Erneuerung, sondern über die Pauschalbeiträge abgegolten werden, womit sich auch der administrative Aufwand von Bund und Kantonen vermindert,

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Aufgrund der Nachrüstung der Ausrüstung der öffentlichen Schutzräume sowie durch die Erneuerungen der Schutzräume im Rahmen des Werterhalts ist mit Mehrkosten für die Kantone zu rechnen. Diese Kosten können jedoch mittels Ersatzbeiträgen gedeckt werden (Art. 62 Abs. 3 BZG).

Das BABS verfügt über keine verlässlichen Zahlen zu Alter und Zustand der Schutzräume. Eine Erhebung per 31. Dezember 2022 ergab gesamtschweizerisch rund 880 Mio. Franken an Ersatzbeiträgen. In den Kantonen sind die finanziellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen jedoch unterschiedlich, je nach Höhe der Ersatzbeitragsfonds auf kantonaler bzw. kommunaler Ebene. Durch die Anpassung der Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht und die Erhöhung der Ersatzbeiträge sind Mehreinnahmen für die Kantone zu erwarten.

Die Verwendung der Ersatzbeiträge für die Erneuerung von privaten und öffentlichen Schutzräumen sowie für den Bau von öffentlichen Schutzräumen muss durch die Kantone im Rahmen der Steuerung des Schutzraumbaus individuell geplant werden.

Die vorgesehene Erhöhung der Ersatzbeiträge sowie der Erhebung von Ersatzbeiträgen bei Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen hat Mehreinnahmen bei den Kantonen zur Folge.

Sollten die Gelder der Ersatzbeitragsfonds nicht ausreichen, müssten die zusätzlich benötigten Mittel über das ordentliche Kantonsbudget gedeckt werden.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit der Vorlage werden die Ersatzbeiträge erhöht, was für die Eigentümer und Eigentümerinnen beim Neubau von Wohnhäusern zu Mehrkosten führt.

Die Ersatzbeiträge dienen erster Linie der Finanzierung von öffentlichen Schutzräumen und der Erneuerung von öffentlichen und privaten Schutzräumen. Da mit den Jahren die Kosten für die Erneuerung von öffentlichen und privaten Schutzräumen sowie der Bau von öffentlichen Schutzräumen gestiegen sind, ist die Erhöhung der Ersatzbeiträge für die Kantone zur Sicherstellung des Erhalts der vorhandenen Schutzplätze und zur Schaffung neuer Schutzplätze mittels öffentlicher Schutzräume notwendig.