Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 16 Seiten

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9 Millionen Franken müssen zusätzlich auch gewisse Unterhaltsarbeiten und Reparaturen ausserhalb von Erneuerungsmassnahmen finanziert werden.

Die Umsetzung der Erneuerungen auf Stufe Bund erfordert somit zusätzliche finanzielle Mittel und Ressourcen. Diese können vorbehältich einer erst noch folgenden Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen BABS-intern nicht kompensiert werden.

Ab 2027 werden auf Stufe Bund (VBS, BABS) durchschnitlich 5-6 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich benötigt:

2027 2028 2029-2041 Total Mio. CHF

Aktuelles 9 9 117135

Budget (jährlich 9)

Gesamtbedarf 12 13 195220

(jährlich 15)

Mehrbedarf 3 4 7885

(jährlich 6)

Entsprechend wird das VBS (BABS) anfangs 2026, im Rahmen des Voranschlagsprozesses 2027 ff., beantragen, den Transferkredit A202.0173 «Zivilschutz» plafonderhöhend aufzustocken: 2027: +3 Mio.; 2028: +4 Mio.; ab 2029: +6 Mio.

Zudem werden 4 zusätzliche FTE benötigt. Diese sollen im Herbst 2025 mit dem Entwicklungsrahmen im Eigenbereich 2027/28 beantragt werden, soweit diese nicht bereits im Entwicklungsrahmen 2025/26 (EXE 2023.2608) berücksichtigt wurden (Paketlösung Verstärkung Zivilschutz, Erhöhung Schutzbauten). Nach Abzug der bereits mit dem Entwicklungsrahmen 2025/26 berücksichtigten Stellen (1.5 FTE) werden folglich ab 2027 2.5 zusätzliche FTE beantragt (0.45 Mio.).

Stellenentwicklung FTE

Aktuell bestehende Stellen4

Berücksichtige Stellen im Entwicklungsrahmen 2025/2026 1.5 Zu beantragende Stellen im Entwicklungsrahmen 2027/2028 2.5 Totalbedarf8

Die Kompensation der zusätzlich erforderlichen Ressourcen in anderen Aufgabengebieten des Bevölkerungsschutzes ist nicht möglich. Bei einer Nicht-Finanzierung könnte das Konzept Schutzbauten nicht umgesetzt werden.

Kosten betreffend Erhöhung der Pauschalbeiträge zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Schutzanlagen für den bewaffneten Konflikt:

Die Umsetzung der kantonalen Bedarfsplanungen führt zu einer Reduktion der Schutzanlagen, die vierzig Jahre oder älter sind. Dadurch nimmt die Gesamtzahl aller Schutzanlagen ab. Mit der Reduktion der Schutzanlagen ist davon auszugehen, dass