Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 16 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Zur Vermeidung einer Schutzraumunterdeckung beinhaltet die Revision folgende Punkte:

• Die Schutzraumbau- bzw. Ersatzbeitragspflicht bei Anbauten, Aufbauten, Umbau-

ten und Nutzungsänderungen sowie für Wohnhäuser mit weniger als 38 Zimmern wird angepasst. Sofern damit neue Wohnfläche oder neue Patientenbetten entstehen, sollen auch Anbauten, Aufbauten, Umbauten und Nutzungsänderungen als Neubauten definiert und damit einer Schutzraum- bzw. in den meisten Fällen einer Ersatzbeitragspflicht unterstellt werden.

• In Gemeinden oder Beurteilungsgebieten, in denen nicht genügend Schutzplätze

vorhanden sind und somit die Schutzplatzbilanz unter 100 Prozent fällt, soll künftig auch bei Wohnhäusern mit weniger als 38 Zimmern eine Baupflicht angeordnet werden können.

Die Kosten für den Bau von öffentlichen und privaten Schutzräumen sind mit den Jahren aufgrund der Teuerung immer mehr gestiegen. 2012 wurde die Höhe bzw. die Bandbreite der Ersatzbeiträge auf 400 bis 800 Franken pro Schutzplatz festgelegt. Seither wurden die Ersatzbeiträge nicht mehr den aktuellen Mehrkosten für die Erstellung eines Schutzraums angeglichen und sollen daher angepasst werden.

Viele öffentliche Schutzräume sind heute noch nicht ausgerüstet. Um sicherzustellen, dass die Schutzräume im Bedarfsfall in genügender Weise ausgerüstet sind, beinhaltet die Vorlage auch die Nachrüstung von öffentlichen Schutzräumen mit Liegestellen und Trockenklosetts.

Die Vorlage sieht im Weiteren Regelungen und Massnahmen zum Werterhalt der Schutzbauten vor (Regelung der Lebensdauer und des Ersatzes von Schutzbaukomponenten und Ausrüstungen).

In Bezug auf die Schutzanlagen sollen die jährlichen Pauschalbeiträge des Bundes zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei bewaffneten Konflikten angepasst werden. Die Pauschalbeiträge werden neu berechnet und definiert. Als Faktoren wurden die Teuerung (seit 2004), zusätzliche Investitionen (v. a. für neue Telematikmittel, Gaswarnanlagen) und der Ersatz von Kleingerätschaften berücksichtigt.

Damit sich das BABS in Zukunft ein präziseres Bild über die bestehenden Schutzbauten machen kann, werden in Bezug auf die Schutzräume Präzisierungen betreffend der Datenerhebung vorgenommen. In den Bereichen Kulturgüterschutzräume und Werterhalt der Schutzbauten wird eine Grundlage zur Datenerhebung geschaffen.