Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 18 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht

Die Streichung von Artikel 105a Absatz 2 beantragen: BE, HEV

Die Anpassung von Artikel 105a Absatz 2 beantragen: AR, BE, BL, BS, GR, SO, LU, VS, TI, SZ, TI, FKS und RK MZF

FDP, Abri Audit AG, Abrisaria AG, Ingenieurbureau Heierli AG, Lunor G. Kull AG und Schutz technik GmbH befürworten ausdrücklich, den in Artikel 105a Absatz 1 vorgesehenen Ersatz nach vierzig Jahren. AR; BE, BL, BS, GE, GR, NE SO, LU, OW, SG, VS, TI, UR, FKS, RK MZF und HEV äussern sich hingegen ablehnend gegenüber dem in Artikel 105a Absatz 1 vorgese henen von der Lebensdauer unabhängigen Ersatz von Schutzraumkomponenten und Ausrüs tung nach 40 Jahren. BL, BS, GR, NE, SO, LU, VS, TI, UR, FKS und RK MZF begründen, es sei nicht sinnvoll, intakte Komponenten zu ersetzen. Dies verursache nur hohe Kosten (AR, AG, BL, BS, GR, FR, SO, LU, OW, VS, SZ, SG, TI, UR, FKS, RK MZF, HEV). GE äussert sich dahingehend, dass es möglich sein müsse, intakte Komponenten zu behalten. Auch OW schlägt vor, darauf zu verzichten, die Ausrüstung und die Komponenten bereits nach vierzig Jahren zu ersetzen. Es seien nur jene Komponenten und Einrichtungen zu ersetzen, die defekt sind. Priorität habe nach Ansicht des Kantons die Funktionsfähigkeit der Anlagen.

Gemäss SG könne im Rahmen der alle zehn Jahre stattfindenden periodischen Schutzraum kontrollen zu erneuernde Komponenten eruiert und deren Ersatz auf das Ende der Lebens dauer geplant werden.

HEV weist auf die Wirtschaftlichkeit und den ökologischen Fussabdruck hin. Er führt aus, im Bereich privater Schutzbauten sei die Ausrüstung vielfach bedeutend jünger als die Schutz baute selbst. Im Rahmen der periodischen Schutzraumkontrolle seien die relevanten Kompo nenten wie Belüftungssystem, Explosionsventile, Elektro- und Sanitärkomponenten genauso wie Elastomere und Kunststoffe inklusive Liegen und Trockenklosetts auf ihre Funktion hin zu prüfen und bei Mängeln innert Frist punktuell zu ersetzen. Die tatsächliche Lebensdauer von Bauteilen und Komponenten sei bei vorhandener Funktionstüchtigkeit zu respektieren. Denn Hauseigentümer stützten ihre Unterhalts- und Erneuerungsplanung darauf ab. Durch einen frühzeitigen Ersatz werde das Ungleichgewicht zwischen der Erstellung eines eigenen Schutz raumes gegenüber der Leistung einer Ersatzabgabe zusätzlich verschärft.

SGV macht darauf aufmerksam, dass der Begriff Werterhalt aus seiner Sicht zu wenig geklärt sei.

Aus Sicht Ingenieurbureau Heierli AG müsste der Ersatz bestehender Aggregate kostenlos sein. Ansonsten müsse der Haueigentümer oder die Hauseigentümerin die Kosten zweimal tragen.

Der HEV stellt fest, dass gemäss Artikel 62 Absatz 3 BZG die Ersatzbeiträge zur Finanzierung der öffentlichen Schutzräume der Gemeinden und zur Erneuerung öffentlicher und privater Schutzräume dienen. Gemäss BABS sei die Finanzierung der Erneuerung privater Schutzräume mittels Ersatzbeiträge allerdings nur für das Belüftungssystem vorgesehen. Alle ande ren Schutzraumkomponenten seien somit vom Eigentümer zu unterhalten und zu bezahlen. Die HEV kritisiert dies. Hier werde die Werterhaltungspflicht (in Art. 105a) durch die Hintertür wieder der Eigentümerschaft zugeschoben. Sie sieht in diesem Vorgehen einen Verstoss ge gen Artikel 62 Absatz 3 BZG. Für eine umfassende Ersatzpflicht zulasten der Immobilienei gentümer bestehe keine genügende gesetzliche Grundlage. Artikel 105a sei somit gesetzes widrig und zu streichen.

AG weist darauf hin, dass die aktuellen und zukünftigen Finanzmittel aus dem Ersatzbeitrags fonds in ihrem Kanton höchstens für die zwingende Erneuerung von rund 50 % der Schutz plätze reichen würden, die Differenz hätte der Kanton, die Gemeinde oder die Eigentümer schaft zu tragen. Dies hätte auch zur Folge, dass sich eine Erneuerung von Kleinstschutzräu men nicht mehr lohnt und diese aufgehoben werden müssten, was für den Kanton AG den Verlust von rund der Hälfte aller Schutzräume bedeuten würde. Die Komponenten sollen erst innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden müssen, wenn im Rahmen einer periodischen Schutzraumkontrolle oder auf Hinweis der Eigentümerschaft ein Mangel festgestellt werde.

BL, BS, GR, SO, LU, VS, TI, UR, ZG FKS und RK MZF machen geltend, die vorliegende