Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 18 Seiten

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NW spricht sich für begleitende Massnahmen (Schulung und Sensibilisierung der Bevölke rung) im Bereich Schutzbauten aus.

Die Mitte kritisiert, dass die Vorlage der Information der Bevölkerung zu wenig Rechnung trage. Jeder Person müsse klar sein, wo sie im Ernstfall Schutz finden würde. Weiter sollte geprüft werden, wie die Kommunikation der Behörden mit der schutzsuchenden Bevölkerung in (gros sen) Anlagen sichergestellt werden könne, um dem gesteigerten Informationsbedürfnis der Bevölkerung im Krisenfall gerecht zu werden. Die Nutzung von bestehenden und entstehen den unterirdischen Infrastrukturen (Tiefbahnhöfe, Parkhäuser, Tunnel usw.) im Normal- sowie im Krisenfall sei zu prüfen.

Allgemeine Eingaben zum Thema Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen

Umstritten ist, wie die Kosten für die vorgesehenen Massnahmen (insbesondere für den Wert erhalt) zu finanzieren sind (Siehe die Ausführungen unter Anträge und Bemerkungen zu Art 75 Abs. 2, Art. 105a und zu den Erläuterungen Ziffer 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemein den.).

Bei der Finanzierung der vorgesehenen Massnahmen ist nach Ansicht der Mitte ein Schlüssel auszuhandeln, welcher der verfassungsmässigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kan tonen angemessen Rechnung trägt (Siehe die Ausführungen unter Anträge und Bemerkungen zu Art. 75 Abs. 2, Art. 105a und den Erläuterungen Ziffer 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden).

GE möchte, dass die Kostenfolgen für die Eigentümer und Eigentümerinnen besser aufgezeigt werden.

SGV beurteilt die sich aus der Vorlage für die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen ergebende Kostenbelastung als nicht hinnehmbar. Unklar sei zudem, was unter dem Begriff «Werterhalt» zu verstehen sei. Er führt aus, es sei ureigene Aufgabe des Staates, ausreichend für den Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen zu sorgen. Mit der Revision bestehe aber die Gefahr, dass die Bedeutung der Erstellung zentraler öffentlicher Schutzbauten anstelle dezen traler Individuallösungen durch die Erhöhung der Ersatzbeiträge abnehme.

Allgemeine Eingaben zum Thema Baupflicht

Die strengeren Vorschriften beim Bau von Schutzräumen werden von vielen Vernehmlas sungsadressaten begrüsst (AR, BL, BS, GR, LU, NW, OW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, SGB, RK MZF, FKS, ABRI AUDIT AG, Ingenieurbureau Heierli AG, Sicherheitskommission der FDF des Kantons Zürich).

AR, BL, BS, GR, LU, OW, SO, TI, UR, VS, ZG, FKS, RK MZF und ABRI AUDIT AG sind mit der Senkung der Schwelle für den Bau von Schutzräumen ausdrücklich einverstanden.

Aus Sicht des SZ sollte die Baupflicht auf sämtliche Gebäude (nicht nur Wohnbauten) ausge dehnt werden.

Die Mitte empfiehlt, in Gebieten mit tiefem Schutzraumbestand (z. B. historische Innenstädte) die Möglichkeit der Ersatzabgabe einzuschränken, um den Schutzgrad der Bevölkerung nicht noch weiter zu senken.

CHANCE SCHWEIZ regt an, die Erhöhung der Nutzungsziffern insbesondere in städtischen Gebieten voranzutreiben.

Allgemeine Eingaben zum Thema Datenerhebung

Siehe auch die Ausführungen unter Anträge und Bemerkungen zu Art. 81, Art. 88 Datenerhe bung bei Schutzräumen aufgrund der periodischen Schutzraumkontrolle und Art. 105a Abs 3 und 4 Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Werterhalt.

BL, BS, FR GR, LU, OW, SO, UR, VS, FKS und RK MZF begrüssen die Ermächtigung zur Datenerhebung in allgemeiner Weise.