Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 18 Seiten

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1 Ausgangslage

Die internationale sicherheitspolitische Entwicklung unterstreicht die Bedeutung der Schutz bauinfrastruktur in der Schweiz und deren Verwendungszweck, nämlich den physischen Schutz der Bevölkerung im Falle eines bewaffneten Konflikts.

Die Schweiz hat in den letzten sechzig Jahren für den bewaffneten Konflikt eine umfassende Schutzbauinfrastruktur für ihre Bevölkerung, die Führungsorgane und die Einsatzformationen des Zivilschutzes erstellt. Der Ukrainekrieg und auch weitere Konflikte zeigen, dass der Erhalt der Schutzbauinfrastruktur in der Schweiz essenziell ist. Die bestehende Schutzinfrastruktur muss aktiv erhalten und für künftige Generationen sichergestellt werden. Auf den Werterhalt zu verzichten würde bedeuten, den einzigen bestehenden physischen Schutz der Bevölkerung aufzugeben. Hinzu kommt, dass der Wiederbeschaffungswert aller Schutzbauten in der Schweiz über 12 Milliarden Franken beträgt und damit deutlich höher liegt als die bei einem Werterhalt zu investierenden Kosten.

Noch vor Beginn des Ukrainekrieges wurden in Zusammenarbeit mit den Kantonen strategi sche Eckwerte zu den Schutzbauten und anschliessend ein Konzept erarbeitet. Das Konzept Schutzbauten dient als Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung und den Werterhalt der Schutzräume für die Bevölkerung sowie der Schutzanlagen für die Führungsorgane und Zivil schutzorganisationen. Nach Beginn des Ukrainekrieges wurde der Inhalt des Konzepts noch mals überprüft und entsprechend angepasst. Das Konzept wurde am 4. Januar 2023 von der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) zur Kenntnis genommen.

Hinsichtlich Schutzräume für die Bevölkerung gilt nach wie vor, dass jeder Einwohnerin und jedem Einwohner der Schweiz ein Schutzplatz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts zur Verfügung stehen muss. Deshalb soll für die vorhandenen Schutzräume der Werterhalt gesichert werden. Im Hinblick auf das Wachstum der Bevölkerung soll zudem auch in Zukunft sichergestellt werden, dass genügend Schutzräume gebaut werden können.

Die Schutzanlagen für die Führungsorgane und den Zivilschutz sollen auf die heute notwen dige Anzahl reduziert werden, da zum Beispiel durch die Regionalisierung des Zivilschutzes weniger Schutzanlagen notwendig sind. Umso wichtiger ist es, bei den zu erhaltenden Schutz anlagen den Werterhalt sicherzustellen.

Ein Teil der Schutzbauten ist über vierzig Jahre alt. Eingebaute Komponenten (z. B. Belüf tungsaggregate und Schutzfilter) erreichen nach und nach das Ende ihrer Lebensdauer oder haben dieses bereits erreicht und müssen ersetzt werden. Damit für die nächsten Jahre genü gend betriebsbereite Schutzbauten zur Verfügung stehen, müssen Massnahmen ergriffen werden, um deren Werterhalt bzw. deren Erneuerung sicherzustellen. Zudem beinhaltet die Vorlage Massnahmen, die sowohl die Teuerung wie auch die Veränderungen im Wohnungs bau berücksichtigen. Viele öffentliche Schutzräume sind heute nicht ausgerüstet und sollen deshalb nachgerüstet werden (Liegestellen, Trockenklosetts). Der Bund soll zudem die Mög lichkeit erhalten, getroffene Massnahmen im Bereich Schutzbauten besser überprüfen und daraus allenfalls weitere Massnahmen ableiten zu können. Zu diesem Zweck soll das Bundes amt für Bevölkerungsschutz (BABS) Daten erheben können.

Die in der Vorlage vorgesehenen Änderungen basieren auf dem Konzept Schutzbauten (insb. die Massnahmen betreffend Werterhalt). Zudem enthält die Vorlage weitere punktuelle Anpas sungen.

Hauptpunkte der Vorlage sind:

- Anpassung der Baupflicht und Ersatzbeitragspflicht für Schutzräume

- Erhöhung der Höhe der Ersatzbeiträge

- Bestimmungen betreffend Nachrüstung(-spflicht)

- Datenerhebung durch das BABS

- Bestimmungen betreffend Ersatz von Schutzbaukomponenten und Ausrüstung