Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 18 Seiten
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Kapitel 5, Ziffer 5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Einer der Hauptkritikpunkte (AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, ZG, ZH, FKS, RK MZF) betrifft die Finanzierung der vorgesehen Massnahmen. Die Vor lage sieht in Ziffer 5.2 der Erläuterungen vor, dass die Kantone den Restbetrag zu tragen haben, sollten die Mittel aus dem Ersatzbeitragsfonds für die Erneuerungsmassnahmen (Aus tausch der Komponenten) bei Schutzräumen und Nachrüstung und Ausrüstung von öffentli chen Schutzräumen nicht ausreichen. Dies lehnt eine Mehrheit der Kantone dezidiert ab.
UR fordert, die Finanzierung müsse vollumfänglich über die Fondsmittel oder über alternative Bundesmittel gewährleistet sein.
NW fordert, alternative Finanzierungsmechanismen auf Bundesebene zu prüfen, um eine gleichmässige Lastenverteilung sicherzustellen.
Gemäss ZG ist zu klären, ob der Bund oder gar die Gemeinden in die Pflicht genommen wer den sollen. Alternativ könnten die Ersatzmassnahmen bei den Komponenten und Bauvorha ben so geplant werden, dass die in der Zwischenzeit geäufneten Ersatzbeiträge für deren Fi nanzierung ausreichen, was jedoch zu einer Verzögerung der Realisierung führen könne. Eine einfache Zuweisung an die Kantone berge Risiken in der Finanzplanung und bei der Priorisie rung (ungeordnete Kostenentwicklung). ZG fordert, die die Bedingungen in Bezug auf die De ckung der Restbeträge müssten geklärt werden, bevor die Zuweisung an eine oder mehrere Stellen gemacht werden könne.
GE sieht bei der Übernahme des Restbetrages durch die Kantone einen Verstoss gegen Arti kel 62 Absatz 3 BZG. Demgemäss hätten die Gemeinden in Gebieten mit zu wenig Schutz plätzen dafür zu sorgen, dass eine genügende Anzahl ausgerüsteter öffentlicher Schutzräume zu erstellen sei. Die Ersatzbeiträge seien für die Erneuerung der privaten und öffentlichen und zur Erstellung der öffentlichen Schutzräume zu verwenden. Die in Artikel 105a vorgesehenen Massnahmen seien damit nicht gedeckt.
BE kritisiert, dass sich der aus der Erneuerung der Schutzräume für die Bevölkerung erge bende Finanzbedarf aufgrund offenbar beim Bund fehlender Zahlen nicht näher quantifiziert werde und mit Verweis auf den Ersatzbeitragsfonds und auf Mittel aus dem «ordentlichen Kan tonsbudget» als finanzierbar beurteilt werde. Aus Sicht BE müsste der Bund aufgrund seiner Zuständigkeit für den bewaffneten Konflikt für die Kosten aufkommen.
SGB und FDP begrüssen die Investitionen des Bundes von 5.6 Millionen im Bereich Wertehalt ausdrücklich.