Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/85: Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten) · 18 Seiten
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weiterer interessierter Kreise (ABRI AUDIT AG, Abrisaria AG, Allianz Schweiz, KomABC, Lu nor G. Kull AG, RK MZF, FKS, Sipol der FDP des Kantons Zürich, Schutztechnik GmbH, SOG, SZSV).
Der Arbeitgeberverband verzichtet auf eine Stellungnahme.
Gegen die Revision oder überwiegend gegen die Revision sprechen sich vier Vernehmlas sungsteilnehmer aus (BE, NE, HEV, SGV).
Nicht geäussert haben sich GL, mit Ausnahme der Mitte und FDP alle Parteien, alle ange schriebenen gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, mit Ausnahme der SGB und SGV alle angeschriebenen Gesamtschweizerische Dachver bände der Wirtschaft sowie einige der angeschriebenen interessierten Kreise und übrige Or ganisationen und Institutionen (wie z. B. die Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz [KVMBZ])
3.2 Allgemeine Anträge und Bemerkungen
Allgemeine Eingaben zu den Themen schnell verfügbarer Schutz am Aufenthaltsort, Überar beitung der Strategie, Weiterverwendung aufgehobener Schutzanlagen und Information
AR, BE, BL, BS, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, UR, ZG, Die Mitte, SGB, SZSV, SOG, Allianz Schweiz, RK MZF und Ingenieurbureau Heierli AG (sinngemäss) weisen auf die Wichtigkeit von schnell verfügbarer Schutzinfrastruktur am Aufenthaltsort (Pendler schutz) hin. Die Frage von schnell verfügbaren Schutzinfrastrukturen am Aufenthaltsort sei mit der vorliegenden Vorlage nicht geklärt worden.
AG, AR, BL, BS, FR, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SO, SZ, TI, UR, VS, ZG, RK MZF und FKS begrüssen die Tatsache, dass die Anzahl Schutzanlagen reduziert werden soll, im Allgemei nen. Es soll geprüft werden, ob, beziehungsweise wie die Schutzanlagen als schnell verfüg bare Schutzinfrastrukturen am Aufenthaltsort verwendet werden könnten.
BE, BL, BS, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SO, TI, ZG, FKS und RK MZF fordern, dass im Zusam menhang mit der Reduktion der Schutzanlagen und der Schaffung von schnell verfügbarem Schutz am Aufenthaltsort bzw. im Kontext der Diskussion, um die Rolle des Bevölkerungs schutzes im bewaffneten Konflikt möglichst rasch mit der Armee und den Kantonen konsoli dierte Referenzszenarien auszuarbeiten seien.
Für viele Vernehmlassungsadressaten ist es ein Anliegen, dass die Überarbeitung der Strate gie bzw. des Konzepts zu den Schutzbauten vorangetrieben wird (BE, BL, BS, GR, JU, LU, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VS, ZG, Die Mitte, SGB, Allianz Schweiz, SOG, FKS, RK MZF). BE, NE, SG, SGB, Allianz Schweiz und SOG verlangen, dass die Überarbeitung des Konzepts der Vorlage vorgezogen werden müsse, oder regen an, dies zu prüfen.
SZSV und BE weisen darauf hin, dass auch im Bereich sanitätsdienstliche Anlagen dringender Handlungsbedarf bestehe. Die sanitätsdienstlichen Anlagen seien miteinzubeziehen.
Pro Militia verlangt die Erweiterung dieses Konzeptes: Konsequenterweise müssten ihrer Mei nung nach auch mobilisierte Truppen über Schutzräume verfügen. Sie regen an, in vorhande nen Liegenschaften der Armee und des Bundes in allen Kantonen Schutzräume für die Trup pen zu erstellen oder nachzurüsten. Insbesondere seien dabei in der Nähe von Kritischen Infrastrukturen (welche im Kriegsfall zu schützen sind) Schutzräume zu errichten. Pro Kanton sollte demnach mindestens ein Bataillon in Schutzräumen untergebracht werden.
Einzelne Vernehmlassungsadressaten schlagen weitere Massnahmen, wie den Erhalt von Schutzräumen in Gewerbeliegenschaften (NW) oder die Einschränkung der Möglichkeit der Leistung eines Ersatzbeitrages anstelle des Schutzraumbaus in Innenstädten (die Mitte), vor, um den Schutzgrad der Bevölkerung zu stärken.