Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/18: Verordnungsänderungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Revision des Schengener Grenzkodex (Schengen-Weiterentwicklung) sowie aufgrund einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes · 18 Seiten
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Übersicht
Die Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen wurde der Schweiz am 24. Mai 2024 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zur Übernahme notifiziert. Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 diese Schengen-Weiterentwicklung mittels Notenaustausches übernommen, vorbehaltlich der Erfüllung der verfassungsmässigen Voraussetzungen.
Die EU-Verordnung sieht eine Reihe von Änderungen der bestehenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex, SGK) vor, um den Schengen-Raum als Ganzes zu stärken und eine einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen.
Zur Umsetzung dieser EU-Verordnung sind Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (AIG; SR 142.0) und im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes vom 13. Juni 2008 (BPI; SR 361) notwendig (Gesetzesvorlage 1).
Zudem wurden zwei von dieser Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Änderungen des AIG vorgeschlagen. Einerseits wurde eine Regelung aufgenommen, wonach die ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf (Schweizer Mission in Genf) und das Protokoll des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern im Rahmen der Konsultation der nationalen Stelle des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (NES), welche im Staatssekretariat für Migration (SEM) angesiedelt ist, ebenfalls Zugriff auf das nationale ETIAS-System (N-ETIAS) erhalten. Damit kann der Konsultationsprozess vereinheitlicht und vereinfacht werden (Gesetzesvorlage 2). Schliesslich wurden einige redaktionelle Anpassungen bezüglich des Begriffs «Grenze» vorgenommen. Damit soll eine sprachliche Annäherung an die Begriffe des SGK erreicht werden (Gesetzesvorlage 3).
Am 7. März 2025 wurde die Botschaft durch den Bundesrat verabschiedet. Derzeit werden die drei Gesetzesvorlagen durch das Parlament beraten.
Gewisse Bestimmungen der Gesetzesvorlagen 1 und 3 müssen auf Verordnungsstufe noch konkretisiert werden. Daher sind die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV; SR 142.204), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201), die Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL; SR 142.281) und die Verordnung über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung; SR 142.513) anzupassen.
Die Verordnungsbestimmungen zur Gesetzesvorlage 2 werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet, da die entsprechende Verordnung über das Europäische und das nationale Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS-V) noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist.