Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 16 Seiten
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notwendig geworden ist»28. Das ILO-Übereinkommen Nr. 80 wurde von der Bundesversammlung am 21. März 1947 angenommen29.
Auch in seiner Botschaft vom 4. Juni 1962 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 116 hielt der Bundesrat fest, dass es sich um ein Übereinkommen «rein fomellen Charakters» ohne «materielle Tragweite» handle30. Das ILO- Übereinkommen Nr. 116 wurde von der Bundesversammlung am 2. Oktober 1962 angenommen31.
Somit ist festzuhalten, dass das ILO-Übereinkommen Nr. 191, ebenso wie die Übereinkommen Nr. 80 und 116, formaler und nicht materieller Natur ist. Sie ist grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, direkt anwendbare Bestimmungen zu enthalten. Diese erste Feststellung ist nun durch eine detaillierte Prüfung der vier wesentlichen Artikel des Übereinkommens zu bestätigen.
C. Prüfung der Artikel 1, 2, 5 und 7 des ILO-Übereinkommens Nr. 191
Die sieben Übereinkommen und das Protokoll (8 Instrumente), welche durch die Anpassungen aufgrund der Annahme der Entschliessung zur Aufnahme eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds in das ILO-Rahmenwerk grundlegender Prinzipien und Rechte bei der Arbeit betroffen sind, sind die folgenden:
- Übereinkommen Nr. 182 über die schlimmsten Formen von Kinderarbeit, 1999, durch die Schweiz ratifiziert32;
- Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz (2000), durch die Schweiz ratifiziert33;
- Seearbeitsübereinkommen (2006) in seiner überarbeiteten Fassung (MLC, 2006), durch die Schweiz ratifiziert34;
- Übereinkommen Nr. 187 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz (2006), nicht durch die Schweiz ratifiziert;
- Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit in der Fischerei (2007), nicht durch die Schweiz ratifiziert;
- Übereinkommen Nr. 189 über Hausangestellte (2011), durch die Schweiz ratifiziert35
- Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930, durch die Schweiz ratifiziert36;
28 Bundesrat, Botschaft an die Bundesversammlung zu den Beschlüssen der 29. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz betreffend die konstitutionellen Fragen vom 11. Februar 1947, in: BBl 1947 I 661, S. 680 und 685.
29 Inkrafttreten für die Schweiz am 28. Mai 1947, SR 0.822.719.0.
30 Bundesrat, Bericht an die Bundesversammlung über die 45. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz und Botschaft betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über die Abänderung der in früheren Übereinkommen enthaltenen Schlussartikel, in: BBl 1962 I 1412, S. 1372.
31 Inkrafttreten für die Schweiz am 5. November 1962, SR 0.822.721.6.
32 Inkrafttreten für die Schweiz am 28. Juni 2001, SR 0.822.728.2.
33 Inkrafttreten für die Schweiz am 4. Juni 2015, SR 0.822.728.3.
34 Inkrafttreten für die Schweiz am 20. August 2013, SR 0.822.81.
35 Inkrafttreten für die Schweiz am 12. November 2015, SR 0.822.728.9.
36 Inkrafttreten für die Schweiz am 28. September 2018, SR 0.822.713.91.